Veranstalter: SJ - Die Falken Stuttgart, GEGEN_KULTUR Verlag
Die GDL (Gewerkschaft der Lokomotivführer) streikt; sie setzt ihr Machtmittel als Gewerkschaft ein, den Betrieb der Deutschen Bahn lahmzulegen und besteht auf ihren Forderungen:
Die GDL fordert fünf Prozent mehr Lohn bei kürzeren Arbeitszeiten. Zusammengerechnet ergibt sich eine Steigerung von 15 Prozent. Weselsky will zudem künftig nicht nur Tarife für die rund 19.000 Lokführer aushandeln, sondern auch für die Zugbegleiter und Rangierführer unter den GDL-Mitgliedern. Bislang wurden diese von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vertreten.
1. Auf Basis ausgehandelter Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Unternehmen verschlechtern die Unternehmer beständig die Arbeitsbedingungen, erfordern mehr Leistung für denselben Lohn, ändern die Eingruppierung in die verschiedenen Lohngruppen, etc. – Arbeitskämpfe zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ein notwendiges Dauerprogramm.
2. Dass es der GDL ernst ist mit ihren Forderungen, sie nicht nur mit Streiks droht oder ihren „Streikwillen“ mit Warnstreiks demonstriert und von vornherein die Vereinbarkeit ihrer Forderungen mit der Gegenseite rausstreicht, unterscheidet diesen Arbeitskampf vom üblichen Ritual der gewerkschaftlichen Tarifverhandlungen.
Dagegen laufen Arbeitgeber, Öffentlichkeit und viele Pendler Sturm.
Weselsky wird als „Bahnsinniger“ in einem Boulevardblatt tituliert, „wie kann es sein, dass eine kleine Spartengewerkschaft die gesamte Wirtschaft schädigt“, Weselsky ginge es gar nicht um die Durchsetzung von Lohnforderungen für die Lokführer, sondern um „bloße Machtspiele mit der EVG“.
Was ist von diesen Anwürfen und Einwänden zu halten und
3. worum geht es der GDL?
„Wir machen Kompromisse bei den Inhalten. Aber bei der Koalitionsfreiheit und der Grundrechtsfrage, ob für alle Mitglieder verhandelt und Tarifverträge abgeschlossen werden, machen wir keine Abstriche.“ (Weselsky)
Gegen die Anfeindungen im Namen der „Tarifeinheit“ beruft sich Weselsky auf die geltende Rechtslage der „Tarifpluralität“.
Die von der Deutschen Bahn aufgemachte Machtfrage, dass die GDL zwar mitreden aber nichts durchsetzen können, sondern sich den Tarifabschlüssen der EVG mit der Deutschen Bahn unterordnen soll, beantwortet die GDL mit dem Streik für die Anerkennung als Tarifpartner nicht nur für die Lokführer, sondern auch für die Zugbegleiter und Rangierführer.
Es geht ihr also ebenso prinzipiell um das „Vertretungsrecht für ihre Mitglieder“.
4. Das bestehende „Streikrecht ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie“ sagt auch Nahles und legt als Arbeitsministerin einen neuen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit vor: „Wenn sich zwei Gewerkschaften in einem Betrieb um die Zuständigkeit für dieselbe Beschäftigtengruppe streiten, soll laut Gesetzesentwurf letztlich der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb gelten. Deren Mitglieder unterliegen dann der Friedenspflicht: Sie dürfen während der Laufzeit des Tarifvertrages keinen Arbeitskampf führen. In der Praxis soll das dann auch kleinere Gewerkschaften binden. Die Entscheidung darüber im Streitfall wird im Gesetzentwurf an die Arbeitsgerichte verwiesen.“ (Reuters 04.11.2014)
Der bürgerliche Rechtsstaat regelt mit seinen Gesetzen zur „Tarifpartnerschaft“ und dem „Streikrecht“ die Kollisionen seiner Klassengesellschaft, dazu hat er aktuellen Änderungsbedarf.
Eine Diskussion zwischen SJ – Die Falken Stuttgart, dem GEGEN_KULTUR Verlag und dem Gegenstandpunkt (politische Vierteljahreszeitschrift)