Stiftung Geißstraße 7, Geißstraße 7, 70173 Stuttgart
Veranstalter: kein Veranstalter bekannt
Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes sind Umsetzungen der Menschenrechte in die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Artikel können durch keine Mehrheitsbeschlüsse außer Kraft gesetzt werden. Trotzdem wurde über ergänzende Ausführungsbestimmungen schon 1993 sowie mit 1996 verabschiedeten weiteren Restriktionen das Recht auf Asyl faktisch außer Kraft gesetzt. Damals war es die Partei „Die Republikaner“ und deren drohende Wahlerfolge, die insbesondere die CSU, dann aber auch die CDU, SPD und Teile der FDP zur Übernahme menschenrechtsverletzender Positionen trieben. Dieser erschreckenden Parallele zu heute soll in dem Vortrag nachgegangen werden.
Über die Veranstaltungsreihe zur Aktion Vielfalt
In Kooperation mit der Stiftung Geißstrasse und den AnStiftern bietet das Hannah-Arendt-Institut Stuttgart drei Veranstaltungen an. Sie dienen der Einführung und Vorbereitung der vielen Aktionen, die von Mitte November bis Mitte Dezember aus Anlass der Verabschiedung der Menschenrechtscharta am 10. Dezember 1948 stattfinden werden.
Veranstaltungsort: Stiftung Geißstraße
Beginn jeweils: 19.00
Referent: Michael Weingarten
Weitere Termine:
Freitag, 5. 10.: Die Menschenrechte – Anspruch und Probleme
Freitag, 12. 10.: Zur Geschichte der Menschenrechte
Freitag, 16. 11.: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 GG) und „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Artikel 16a GG)
Hinweis auf weitere Veranstaltungen des Hannah-Arendt-Instituts Stuttgart zu den Menschenrechten:
Samstag, 17. November, um 10.30 im Philosophischen Cafe des Hegelhauses: Michael Weingarten: Hannah Arendts Kritik der Menschenrechte
Freitag, 7. Dezember, um 19.30 im Württemberger Kunstverein: Michael Weingarten: Carl Schmitt und die Folgen. Zur rechtsextremen Kritik der Menschenrechte
Verschlagwortet mit: Aktion Vielfalt, Hannah-Arendt-Institut Stuttgart, Menschenrechte, Vielfalt