Anmerkung vorweg
Wir machen das Ganze nicht gerne. SEPA erscheint uns unausgereift und sehr bürokratisch. Vorteile gegenüber dem alten Verfahren werden sich wahrscheinlich nur im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ergeben – und natürlich in finanzieller Hinsicht für die Beratungswirtschaft.
Trotzdem bleibt uns nichts anderes übrig, als uns dem Schicksal zu ergeben:
Was ist das SEPA-Lastschriftverfahren?
Um Zahlungen innerhalb des EURO-Raums zu vereinheitlichen, wird ab Februar 2014 das deutsche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) abgelöst. Im Zuge dessen wird im Zahlungsverkehr statt der Bankleitzahl und der Kontonummer die Kombination aus IBAN und BIC benötigt. Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeichnung und heißt künftig „SEPA-Lastschriftmandat“.
Was sind IBAN und BIC?
IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. Sie ersetzt die alte, Land- und Bank-gebundenen Kontonummer.
Der BIC (auch als SWIFT-Code bekannt) dient zur eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und entspricht der alten Bankleitzahl plus einer Länderkennung.
Die Umstellung
Um Ihnen den Umstieg auf das SEPA-Lastschriftverfahren zu erleichtern, werden wir Ihre Kontodaten soweit möglich automatisch in IBAN und BIC umwandeln.
Weitere Informationen zu SEPA erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Bundebank in Zusammenarbeit mit dem Bundeministerium für Finanzen: www.sepadeutschland.de und natürlich auf Wikipedia.