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Ab 9. Juli
EuGH verhandelt über Privatsphäre und Überwachung #vds

Heribert Prantl erläutert heute auf sueddeutsche.de warum die Verhandlung des über die Vorratsdatenspeicherung, der am 9. Juli beginnt zu überraschenden Ergebnissen kommen könnte.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gibt es den Artikel 7: „Jede Person hat das Recht auf die Achtung ihrer Kommunikation.“ Und es gibt den Artikel 8: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Man kann aber nicht behaupten, dass diese Grundrechte bisher irgendwo und irgendwie eine große Rolle gespielt hätten.

Das könnte sich jetzt ändern.

Dann hoffen wir mal, dass er mit seinem Optimismus recht hat und die Überwachungs- und Bespitzelungsprogramm Prism & Tempora zu einer Wiederherstellung unserer Bürgerrechte führen.