Pfr. Gunther Leibbrand, Stuttgart. Überarbeitete Rede zur Reise der AnStifter nach Sant’Anna di Stazzema aus Empörung gegen die Einstellung des Verfahrens gegen in Italien rechtskräftig wegen Mordes Verurteilte, die hier in unserem Staat leben und nicht ausgeliefert werden wollen. Parkgebet am 13.12.2012
Liebe Parkgebetsgemeinde, wir alle kennen den mit großem Eifer gegen manche von uns vorgehenden Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. Nun hat Bernhard Häußler in einer noch skandalöseren Weise von sich reden gemacht, weil er die Ermittlungen gegen in Italien 2005 wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte SS-Angehörige mit Bescheid vom 26.9.2012, veröffentlicht am 1.10.12, einstellte. Worum geht es genauer? Es geht um ein Kriegsverbrechen in Italien, verübt am 12. August 1944 von SS-Verbänden in Sant’Anna di Stazzema.
Die „AnStifter“ haben am letzten Samstag, 8.12.12, in Sant’Anna di Stazzema in der Nähe der Stadt Lucca, Region Toscana, Italien, mit 40 Teilnehmern einen Besuch gemacht, um ihrer Empörung über die Einstellungsverfügung Ausdruck zu verleihen. Ich gehörte auch zu der Gruppe. Wir wurden dort vom Bürgermeister empfangen und haben mit Überlebenden des grauenvollen Blutbades sprechen können. Die große italienische Tageszeitung „La Stampa“ machte mit einem halbseitigen Artikel auf unseren Besuch aufmerksam. (ich teile ihn nachher aus.) Diese politische und mediale Aufmerksamkeit in Italien steht in bemerkenswertem Kontrast zum Totschweigen unserer Unternehmung in der hiesigen Presse.
Immerhin berichtete im Oktober die Stuttgarter Zeitung kritisch über die Einstellung des Verfahrens.
1. Wieso unterstütze ich die Kritik an der Einstellungsverfügung?
2. Und wieso ist das ein Thema für unsere Parkgebetsgemeinde?
1. Es geht mir um die Veränderung der hiesigen Rechtspolitik, die aus ganz offensichtlich politischen Gründen ein Verfahren verzögert und die biologische Lösung abwartet. Und damit schwerste Menschenrechtsverbrechen mit ein paar Krokodilstränen bagatellisiert, anstatt die Verantwortung dafür zu übernehmen und den Sachverhalt einer ordentlichen Prüfung durch ein Gericht zuzuführen. mehr…