hat in Deutschland politisches Asyl be- antragt. Shepherd war im Irakkrieg ein- gesetzt und beruft sich mit seinem Asyl- antrag auf die sogenannte Qualifizie- rungsrichtlinie der Europäischen Union, die einen Schutz vor Verfolgung für ei- nen Deserteur vorsieht, wenn „der Mi- litärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde“, die völkerrechtswid- rig sind. Zugleich verweist er auf die Nürnberger Prozesse. Sie „setzten die Norm, dass niemand Cseine bzw. ihre Handlungen damit verteidigen kann, dass er/sie lediglich Befehle befolgt habe“. „Wir sollten nicht dazu gezwun- gen werden, in einem illegalen Krieg zu kämpfen. Wir dürfen nicht dafür verurteilt werden, dies zu verweigern. Nachdem ich die Wahrheit über die Natur der militärischen Einsätze erfah- ren habe, weigere ich mich, weiter da- ran teilzunehmen“, erklärte Shepherd.
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