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Video der Manifestation contre le GCO – Stuttgarter Solidaritätserklärung an die Protestbewegung GCO non merci

Manifestation contre le GCO – Stuttgarter Solidaritätserklärung an die Protestbewegung GCO non merci

Video: Grit Berenz
Die große Westumgehung Straßburgs (auch GCO, COS oder A355) ist ein 24 km langes Maut-Autobahn Projekt zur westlichen Umgehung Straßburgs (über Kochersberg/Ried de la Bruche) von Vendenheim (nördlich) bis Innenheim (südlich). Betroffen sind 24 Gemeinden. Trotz 7 negativer Gutachten der Untersuchungskommissionen, des Nationalrats für Naturschutz, der Umweltbehörde und anderer Experten, droht das Projekt mit Vollgas wieder aufgenommen zu werden. Am Samstag, 8.9.2018, fand eine große Demonstration gegen die Große West-Umgehung – Grand Contournement Ouest (GCO) statt. Einige S21-Gegner*innen und AnStifter unterstützten die Demonstration vor Ort, hier unser gemeinsames Grußwort, vorgetragen von Maggie vom Arbeitskreis Stuttgart 21 ist überall.

Weitere Infos und Text der Rede: https://www.die-anstifter.de/2018/09/manifestation-contre-le-gco-stuttgarter-solidaritaetserklaerung-an-die-protestbewegung-gco-non-merci/

Manifestation contre le GCO – Stuttgarter Solidaritätserklärung an die Protestbewegung GCO non merci

Die große Westumgehung Straßburgs (auch GCO, COS oder A355) ist ein 24 km langes Maut-Autobahn Projekt zur westlichen Umgehung Straßburgs (über Kochersberg/Ried de la Bruche) von Vendenheim (nördlich) bis Innenheim (südlich). Betroffen sind 24 Gemeinden. Trotz 7 negativer Gutachten der Untersuchungskommissionen, des Nationalrats für Naturschutz, der Umweltbehörde und anderer Experten, droht das Projekt mit Vollgas wieder aufgenommen zu werden. Am Samstag, 8.9.2018, findet eine große Demonstration gegen die Große West-Umgehung – Grand Contournement Ouest (GCO) statt. Einige S21-Gegner*innen und AnStifter unterstützen die Demonstration vor Ort, hier unser gemeinsames Grußwort:

Chers amis,

Un grand bonjour de Stuttgart à cette manifestation. Nous venons du mouvement contre le projet de gare souterraine « Stuttgart 21 »avec une partie de notre groupe de tambours, la « Lokomotive Stuttgart », pour vous encourager et pour vous faire plaisir. Nous sommes accompagnés d’un représentant des „AnStifter Stuttgart“ – InterCulturelle Initiativen e.V., qui vous saluent aussi.

 Votre résistance contre ce projet GCO nous impressionne beaucoup et nous tenons à vous montrer notre solidarité.

Les responsables – politiques et économiques – parlent de protection du climat – et  font construire des grands projets très nuisibles au climat.

Chez vous

  • ils coupent la tranchée malsaine pour une autoroute, qui entraînera énormément de poids lourds. Ils abattent des forêts, détériorent des réserves naturelles, dament les champs et empestent l’air.                                                                        

Et chez nous

  • Ils vont liquider les voies ferrées, font rage dans les tunnels. Ils consomment des quantités démesurées d’énergie, abattent des arbres, détruisent des parcs et polluent l’air.
    Ils réalisent ce projet illégitime depuis des années. Nous en réclamons l’arrêt immédiat. Et nous opposons à ce projet inutile et imposé notre propre projet concret : celui de transformer tous ces chantiers pour créer une infrastructure utile.

Que ce soit à Stuttgart, à Strasbourg ou ailleurs, c’est l’industrie automobile et la mafia du génie civil qui profitent de ces projets.

Quand il s’agit de faire de l’argent rapidement, ils ne se soucient pas des gens. En fait, ils se moquent de la catastrophe climatique imminente et de ses conséquences dévastatrices pour le monde entier.

Nous ne luttons pas seulement contre une autoroute ou contre une gare ferroviaire, mais pour un monde humain. Et nous nous battrons ensemble.

Nous de Stuttgart promettons

– de dénoncer partout la folie du projet ici en Alsace,

– tout comme nous racontons partout quel vilain projet ils mènent à Stuttgart.

Nos salutations à Strasbourg, aux bishnoï et à tout le mouvement contre le Grand Contournement Ouest.

Stop à la gare souterraine de Stuttgart, restons en haut !

GCO non merci!

Weitere Informationen im Blog des AK „Stuttgart 21 ist überall“: https://stuttgart21ueberall.wordpress.com/

GCO non merci auf Twitter: https://twitter.com/gcononmerci

Website von GCO non merci: https://gcononmerci.org/

Stuttgarter Schlossgarten
Es gilt das Grundgesetz!

von Eberhard Frasch

Schwarzer Donnerstag 30.09.2010 vor Verwaltungsgericht Stuttgart„Man wird sich fragen müssen, ob die Tatsache der Unberührbarkeit der Grundrechte in sich selber nicht ein so hohes Gut ist, dass der Staat – auch in Zeiten des Notstands – vor ihnen soll zurücktreten müssen.“ – so Carlo Schmid (SPD) vor dem Parlamentarischen Rat im Jahr 1948. Und gut sechzig Jahre später in den Stuttgarter Nachrichten der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD), zum ersten Jahrestag des folgenschweren Polizeieinsatzes  im Stuttgarter Schlossgarten: „Auslöser war nicht die Polizei, sondern die Demonstranten“. Aus dem heute verkündeten Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu dessen  Rechtmäßigkeit lässt sich ableiten: Gall hat sich mit seiner damaligen Äußerung weit von seinem Genossen Carlo, einem der Väter des Grundgesetzes,  entfernt und in eine Reihe mit seinem Vorgänger Rech (CDU) gestellt, der noch am Abend des Schwarzen Donnerstags von geworfenen Pflastersteinen als Auslösern gesprochen hatte – zu Unrecht. Oder mit Oberstaatsanwalt Häußler, der im Dezember 2011 in der Einstellungsverfügung gegen Stumpf, Mappus & Co u.a. geschrieben hatte: „Auf die versammlungsrechtliche Beurteilung kommt es … nicht an.“ Heute erklärt Gall: „Als Innenminister und oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind.“ Diese Worte klingen – auf dem Hintergrund seines jahrelangen Verhaltens als „Polizeiverteidigungsminister“- hohl und werfen – wenn schon „natürlich“ – die Frage auf: Warum nicht schon 2011 – mit entsprechenden Konsequenzen?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun mit seinem Urteil dem Grundgesetz in dieser Stadt wieder volle Geltung verschafft, indem es einen eklatanten Verfassungsbruch der Stuttgarter Sicherheitorgane festgestellt und damit den fünf Jahre andauernden Skandal eines partiellen Grundrechtsvakuums beendet hat. Es definierte die Schlossgarten-Demonstration vom 30.09.2010 als „eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung“ und ordnete diesem Bezug auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes alle anderen Aspekte unter.

Lassen wir das Gericht selbst sprechen (Pressemitteilung vom 18.11.2015): „Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat heute sechs Urteile verkündet, in denen sie feststellt, dass den Klägern gegenüber getroffene polizeiliche Maßnahmen im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 rechtswidrig waren. …   Den stattgebenden Entscheidungen liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Die gegenüber den Klägern durch den Polizeivollzugsdienst ausgesprochenen Aufforderungen, bestimmte Bereiche des Schlossgartens zu verlassen (so genannte Platzverweise), sind rechtswidrig. Dem Erlass des auf das Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg gestützten Platzverweises steht die so genannte Sperrwirkung des Versammlungsrechts entgegen. Danach sind polizeiliche Maßnahmen, die die Teilnahme an einer Versammlung beenden, rechtswidrig, solange die Versammlung nicht auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes aufgelöst worden ist. Die Menschenansammlung im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 war eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung. Denn bei der Verhinderung der Baumfällarbeiten und der Errichtung des Grundwassermanagements handelte es sich lediglich um ein Nahziel zur Erreichung des Fernziels der Verhinderung des Umbaus des Bahnknotens Stuttgart. Der Schutz des Versammlungsgrundrechts entfiel auch nicht wegen Unfriedlichkeit. Vorfälle, die zur Annahme der Unfriedlichkeit führen könnten, wie der Einsatz von Pyrotechnik oder das Besprühen von Polizeibeamten mit Pfefferspray, blieben vereinzelt. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere des Einsatzes von Wasserwerfern, ergibt sich bereits aus der Feststellung der Rechtswidrigkeit des den Klägern gegenüber angeordneten Platzverweises. Erhebliche Zweifel bestehen im Übrigen an der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes des Wasserwerfers gegenüber den Klägern. Insbesondere ist zweifelhaft, ob Wasserstöße als die intensivste Form des Einsatzes eines Wasserwerfers angemessen waren.“

An das Land ergeht nun der Appell: Stellen Sie keinen Antrag auf Zulassung der Berufung und kommen Sie den Opfern endlich mit einer Entschuldigung sowie Angeboten zu Entschädigungen und Schmerzensgeldzahlungen entgegen.

Die Rückkehr der Deutungshoheit über den Polizeieinsatz gegen S21-Gegner

von Eberhard Frasch

Zur Zeit wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes im Schloßgarten vom 30.09.2010 verhandelt, bei dem mehrere hundert S21-Gegner verletzt wurden. Wer am 11.11.2015 der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Nagel beigewohnt hat, konnte sich in der Sitzung eines Narrengerichts wähnen: die Vertreter der Regierung mussten Punkt für Punkt eine Predigt über sich ergehen lassen. Der Unterschied: Der Prediger war echt und die Regierungsvertreter traten keineswegs im Büßergewand auf – im Gegenteil, sie wichen widerwillig schrittweise zurück, maulten und erklärten zum Schluss, es gebe nichts zu bekennen oder nachzugeben, sie erwarteten ein Urteil.

Im Klartext: Die Verhandlung war eine Lehrstunde für die Landesregierung, die Justiz und für die Polizei in Sachen Grundrechte und Verfassung. Die wichtigste Aussagen: Der Versammlungscharakter der Menschenansammlung ist unabweisbar. Versammlungsrecht sperrt Polizeirecht. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs war rechtswidrig. Der Einsatz der Wasserwerfer war unverhältnismäßig.

Der Rechtsvertreter der Landesregierung im Rückzugsgefecht: Es sei schon bemerkenswert, wie locker das Gericht Rechtsverstöße wie die Erstürmung des Gitterwagens, Ellbogeneinsatz, Kastanienwürfe u.a. von Seiten der S21-Gegner bewerte. Darauf der Vorsitzende: Das seien einzelne Rechtsverstöße gewesen, zum Beispiel hätte die Polizei ohne weiteres eine Person, die aus einem Gitterwagenreifen die Luft raus lässt, hindern und festnehmen können. Das rechtfertige aber nicht, gegen eine grundgesetzlich geschützte Versammlung von 3000 Personen vorzugehen. Die Vertreter des Landes: Die Verletzten seien selbst in den Wasserwerferstrahl hineingelaufen. Der Vorsitzende: Wasserstöße auf eine Menschenmenge abzugeben, sei prinzipiell nicht zulässig – daher stelle sich die Frage nach dem Verhalten der Demonstranten nicht.

In einer Pressemitteilung des Gerichts ist zu lesen: „Die Kläger, die fast alle bei dem Polizeieinsatz verletzt wurden, möchten im Wesentlichen vom Gericht festgestellt haben, dass die Aufforderung der Polizei, bestimmte Bereiche des Schlossgartens zu verlassen sowie die Androhung und Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstock und Pfefferspray rechtswidrig waren. Zur Begründung tragen sie im Wesentlichen vor, sie seien Teilnehmer einer friedlichen Versammlung gewesen. Der durch die Polizeibeamten ausgesprochene Platzverweis sei rechtswidrig gewesen, da die Auflösung der Versammlung nicht wirksam angeordnet worden sei. Schon aus diesem Grund seien die Androhung und Anwendung der Zwangsmittel unzulässig gewesen. Im Übrigen sei der Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray unverhältnismäßig gewesen. Insbesondere sei das gezielte Ausrichten des Wasserstrahls der Wasserwerfer auf einzelne Personen angesichts der fehlenden Gefahrenlage völlig überzogen gewesen.  Dem ist das beklagte Land in allen Punkten entgegengetreten.“

Bei dieser Haltung blieben die Vertreter des Landes im Gerichtssaal. Sie löste auch auf der Richterbank größtes Erstaunen aus. Richter Nagel verwies auf seinen Vorgänger, der schon gut vier Jahre zuvor Anfragen an die neue Landesregierung gerichtet habe, ob nicht – angesichts des Wechsels zu Regierenden, die als Oppositionelle die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes bestritten hätten – dem Anliegen der Kläger abgeholfen werden könne. Fehlanzeige. Das bringt sogar die bekennende Polizeifreundin Christine Bilger in der Stuttgarter Zeitung zu der Kommentarüberschrift: „Versöhnende Worte fehlen“.

Das Wichtigste – neben der unmittelbaren Genugtuung für die Verletzten: Die Deutungshoheit über das Geschehen wird den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Bisher wurde sie etwa im Wasserwerferprozess gegen die verantwortlichen Polizisten von der vorsitzenden Richterin Haußmann ausgeübt: „Es ist davon auszugehen, dass der Polizeieinsatz rechtmäßig war. “ Etwa von Oberstaatsanwalt Häußler, der in jenem Prozess als Zeuge behauptete, die Abgabe von Wasserstößen gegen Menschen unter einer Plane sei „gegen eine Sache gerichtet“ gewesen. Etwa von Polizeiinspekteur Schneider, der den Bericht des Innenministeriums an den Landtag verantwortete (1.7.2011): „Bei all dem darf aber nicht verkannt werden, dass die primäre Ursache für den Einsatzverlauf am 30. September 2010 durch das Verhalten der S21-Gegner gesetzt wurde.“ oder „Der Einsatz der Wasserwerfer erfolgte am 30. September 2010 grundsätzlich regelkonform.“ Dem ist das Gericht in allen Punkten entgegengetreten.

Wir erwarten mit Hoffnung und Vorfreude das Urteil – eine Woche nach dem Elftenelften – am Mittwoch, 18.11.2015, 10 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5.