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Spendenaufruf des AK Distomo für das Beschwerdeverfahren

26. November 2012

Spendenaufruf für das Beschwerdeverfahren gegen die Einstellung wegen des Massakers in Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944

Am 12. August 1944 wurden im norditalienischen Bergdorf Sant’Anna di Stazzema fünfhundertsechzig Menschen, darunter über hundert Frauen und Kinder, durch die SS und ihre Helfer niedergemetzelt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt am 1. Oktober 2012 die Einstellung des dort anhängigen Verfahrens wegen diesen schweren Kriegsverbrechens mit. In Deutschland wurden bisher keiner der Täter juristisch wegen dieser Mordtaten zur Verantwortung gezogen. Das ist und bleibt ein Skandal!

Im Prozess vor dem Militärgericht in La Spezia in Italien gegen zehn ehemalige Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadier-Division wurde nachgewiesen, dass es sich bei dem Massaker “um eine von vorneherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt hat”. Die Stuttgarter Ermittler können – oder wollen – dies nicht erkennen, obwohl die 16. SS-Panzergrenadier-Division Reichsführer SS nicht nur in Sant’Anna, sondern an vielen Orten mordend durch Norditalien zog, und im besondern Maße über auf Vernichtungsaktionen ausgerichtete Soldaten verfügte.

Mehr Infos: Spendenaufruf des AK Distomo pdf

Der AK Distomo bittet Euch, einen Teil der Recherche-Kosten mittels Spende zu übernehmen:
Martin Klingner, Sparda-Bank Hamburg, Kontonummer 1019538, BLZ 20690500

Zum aktuellen Stand wird auch auf http://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo/ informiert werden.
Spendenbescheinigung können leider nicht ausgestellt werden.
November 2012 – Arbeitskreis Distomo/ Freundeskreis Sant’Anna di Stazzema