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Uwe Lehnert
Die (un)heimliche Macht der Kirchen

Am 21. Mai hielt Prof. Uwe Lehnert im Humanistischen Zentrum Stuttgart einen Vortrag mit dem Titel „Die (un)heimliche Macht der Kirchen – Über den unverändert hohen Einfluss der Kirchen in Deutschland“. Der Vortrag war Teil der Aufklärungswoche „Damit wir klüger werden“, welche von den Humanisten Baden-Württemberg, der Giordano-Bruno-Stiftung Stuttgart und den AnStiftern veranstaltet wurde. Der emeritierte Professor für Bildungsinformatik und -information wollte mit seinem Vortrag den Blick auf das Verhältnis von Staat und Kirche schärfen und konkrete Beispiele für die enge Verflechtung liefern. Damit füllte er eine große Lücke, denn zum Thema gibt es praktisch keine Veröffentlichungen. Gerade deswegen wollen wir denjenigen, die Lehnerts Vortrag leider verpasst haben, an dieser Stelle einen kleine Auswahl an von ihm angeführten Beispielen für die Macht der Kirchen bieten. Unser Überblick beschränkt sich auf einige besonders prägnanten Fälle, eine allumfassende Darstellung von Lehnerts Vortrag würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Lehnert lieferte tatsächlich zahlreiche interessante Informationen, die in der breiten Bevölkerung nicht bekannt sein dürften, beispielsweise über den Bildungsbereich. 1.660 Studenten ließen sich demnach aktuell an staatlichen Universitäten zu evangelischen oder katholischen Pfarrern ausbilden. Die Kosten für die zuständigen 720 Professoren und 940 wissenschaftliche Mitarbeiter (also einer 1-zu-1 Betreuung für Theologie-Studenten) trage die Staatskasse. Besonders irritierend scheint auch die Macht, welche die Kirche teilweise in geisteswissenschaftlichen Fächern abseits der Theologie ausübe. An manchen staatlichen Universitäten habe die katholische Kirche ein Vetorecht bei der Vergabe von Lehrstühlen für Fächer wie Pädagogik, Philosophie, Politik, Sozialwissenschaften oder Geschichte. Diese Praxis sei, so Lehnert, sicher nicht mit der Freiheit der Wissenschaft vereinbar. Tief in die Tasche greife der Staat auch für Religionslehrer, 1,7 Millionen Milliarden Euro sollen diese im Jahr kosten. Ein alternatives Fach zum Religionsunterricht, in welchem eine humanistische Weltanschauung vermittelt werde, gäbe es nur in den Ländern Berlin und Brandenburg. In anderen Bundesländern soll es diesbezüglich Anträge gegeben haben, welche aber abgelehnt wurden. Apropos Alternativlosigkeit: Teil der Polizei-Ausbildung in Deutschland sei der sogenannte „berufsethische Unterricht“. Dieser würde ausnahmslos von Pfarrern erteilt.

Lehnert präsentierte zahlreiche weitere Beispiele im Bereich Finanzen. Der Staat bezahle die Gehälter von christlichen Bischöfen, Priestern und Vikaren. Ein Bischofsgehalt liege in der Regel zwischen 8.000-14.000 Euro im Monat. Hinzu kämen zahlreiche Nebenkosten für Wohnung, Auto oder Chauffeur, welche ebenfalls übernommen würden. Insgesamt koste das die Staatskasse ca. 480 Millionen Euro im Jahr. Diese Zahlungen haben in Deutschland Tradition seit dem Jahr 1803. Damals wurden geistliche Fürstentümer aufgelöst, um die Gebiete an weltliche Fürsten zu übertragen, welche Land an Napoléon Bonaparte abtreten hatten müssen. Um die damaligen Bischöfe zu entschädigen, übernahm der Staat deren Unterhalt. Laut Lehnert war die Fortführung der Zahlungen über mehrere Jahrhunderte eigentlich nicht vorgesehen. Das Grundgesetz sähe vor, dass dies irgendwann ein Ende haben solle, ein Zeitpunkt sei aber nicht festgelegt und bisher auch nicht absehbar.

In Hinblick auf den bevorstehenden Stuttgarter Kirchentag ist es natürlich auch besonders interessant, hier die Finanzierungsfrage zu stellen. Wie zu erwarten, sei es laut Herr Lehnert auch hier üblich, dass der Staat in hohem Maße zuschießt. Der ökumenische Kirchentag in München im Jahr 2010 soll insgesamt 26 Millionen Euro gekostet haben. Die evangelische und die katholische Kirche übernahmen demnach großzügig je 2,5 Millionen Euro. Den Rest hätten Stadt, Land und Bund gezahlt. Für den Humanistentag 2013 in Hamburg seien dagegen lediglich 70.000 Euro städtischer Zuschuss beantragt worden, ohne Erfolg.

Die finanzielle Begünstigung der Kirchen habe an diesem Punkt noch lang kein Ende. Erhebliche Summen kämen beispielsweise auch durch die Befreiung von Steuern und Gebühren zusammen. Kirchen seien unter anderem von der Körperschaftssteuer, der Erbschaftssteuer, der Grundsteuer oder der Kapitalertragssteuer befreit. Die katholische Kirche mache, so Lehnert, erhebliche Umsätze mit Finanzgeschäften und müsse dabei keinen Cent Steuern zahlen. Hinzu kämen die Gebührenbefreiung vor Gericht und bei Notaren. Finanzämter und Rechnungshöfe hätten zudem ohnehin keine Prüfberechtigung bei Kirchen. Dem entgegen zu wirken sei nicht einfach: Das Reichskonkordat, welches die nationalsozialistische Regierung im Jahr 1933 mit dem heiligen Stuhl schloss und bis heute gültig seu, sähe vor, dass Staatsleistungen an die Kirche nur „im freundschaftlichen Einvernehmen“ abgeschafft werden können. Die Kirche müsste also selber zustimmen, damit der Geldfluss eingedämmt werden könne.

Interessant ist zudem, dass konfessionelle Sozialeinrichtungen überdies nicht mal anteilig von den Kirchen finanziert werden sollen. Die Kosten für Krankenhäuser, Pflegeheime und Sozialstationen, welche von der Kirche geführt würden und der christlichen Verkündigung dienten, würden in der Regel zu 100 % aus staatlichen Mitteln und denen der Sozialkassen finanziert. In den meisten Fällen würden in solchen Einrichtungen nur Konfessionsangehörige angestellt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise, habe die Kirche mittlerweile ein Monopol bei den Krankenhäusern. Mediziner müssten dort also zwangsweise der Kirche angehören, um in einem Krankenhaus arbeiten zu können. Besonders pikant: Grund und Gebäude für Sozialeinrichtungen würden vom Staat bezahlt, gingen anschließend aber in den Besitz der Kirche über. Diese könne auf diese Weise also ihr Reichtum weiter steigern.

Auch in der Rechtsprechung gibt es laut Lehnert Unverhältnismäßigkeiten. So stünde für kirchlichen Einrichtungen das kirchliche über dem staatlichen Arbeitsrecht. Dies bedeute für die Arbeitnehmer beispielsweise: kein Streikrecht, kein Betriebsrat oder Kündigung bei Glaubensverstößen. Gegen das Antidiskriminierungsverbot verstoße es zweifelsohne, wenn die Kirche in ihren Einrichtungen lediglich Konfessionsangehörige einstelle. Im Jahr 2011 erklärte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen dessen Wiederverheiratung für ungültig. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Anschluss diesen Beschluss und stärkte das „Selbstbestimmungsrecht“ der Kirchen, obwohl dieses nicht eindeutig im Grundgesetz verlangt würde. Da wirke es schon ein wenig merkwürdig, dass sich die RichterInnen des Gerichtes im Jahr 2011 zu einer Audienz mit dem Papst getroffen haben sollen.

Einen weiteren Schwerpunkt legte Lehnert an anderer Stelle. Tief verflochten sei die Kirche auch mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. Das würde bei folgender Zahl schnell klar: das SWR soll allein im September 2013 165 kirchliche Sendungen gesendet haben. Bei weltanschaulichen Fragen habe die Kirche in den öffentlich-rechtlichen Medien einen alleinigen Vertretungsanspruch. In den Rundfunk- und Fernsehräten säßen bisher lediglich Vertreter der christlichen und jüdischen Kirche. Muslimische Vertreter sollen mit Rücksicht auf die Veränderungen in der Bevölkerung nun auch aufgenommen werden. Anträge von humanistischen Gemeinschaften auf eine Beteiligung würden dagegen trotz 37 % konfessionslosen Bürgern in Deutschland stets abgelehnt werden. Allein der ZDF-Fernsehgottesdienst koste 5 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten würden ausschließlich vom Sender, also von den Gebührenzahlern getragen. Konfessionell gebundene Produktionsgesellschaften produzieren laut Lehnert beispielsweise Dokumentationen und Tatorte. Die Programmdirektoren des ZDFs berieten die Deutsche Bischofskonferenz.

Lehnert zog hieraus letztlich den Schluss, dass Deutschland ein Kirchenstaat sei. Bei jährlich etwa 100 Milliarden Euro*, die beiden Kirchen insgesamt zur Verfügung stehen, kirchlicher Rechtsprechung, starker Verflechtung mit den Medien, dem Bildungs- und dem Sozialbereich und zahlreichen Spitzenpolitikern, die zugleich hochrangige Kirchenämter inne haben, ist das ein diskussionswürdiger Standpunkt. Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte 2006 „Die ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes fassen doch im Prinzip die zehn Gebote zusammen“. Diese Aussage ist glücklicherweise dann doch im höchsten Maße fragwürdig.

* „Die 100 Milliarden setzen sich wie folgt zusammen: 20 Mrd. direkte und indirekte Zuschüsse des Staates, 45 Mrd. vom Staat und den Sozialkassen an die konfessionellen Krankenhäuser, Pflegeheime etc., 10 Mrd. Kirchensteuer, 5 Mrd. Zinserträge, grob geschätzte 20 Mrd., die der katholischen Kirche aus ihren weithin unbekannten Quellen zusätzlich zur Verfügung stehen.“ Ergänzung Prof. Lehnert per E-Mail am 29. Mai

Rüstungsindustrie
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Die Süddeutsche hat zur Rüstungsindustrie in Bayern recherchiert. Interessant ist nicht nur deren Größe sondern auch ihre enge Verknüpfung mit der CSU.

Aber immerhin erfährt man, dass rund ein Drittel der deutschen Wehrindustrie im Freistaat angesiedelt ist. In Deutschland gibt es, diese Zahl ist bekannt, etwa 200 Rüstungsfirmen – ergibt also knapp 70 in Bayern.
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Zwar werden Daten erhoben, aber herausgegeben werden sie nicht. „Diese Daten unterliegen strengster Geheimhaltung“, wird auf Anfragen hinter vorgehaltener Hand mitgeteilt.