Beim gestrigen Termin des baden-württembergischen Untersuchungsausschuss ging es um den Fall der beiden Polizisten beim Ku-Klux-Klan (KKK) in Schwäbisch Hall.
Zunächst sagte die Ex-Frau Yvonne F. des Gründers Achim S. aus. Sie bestätigte viele bereits bekannte Aussagen. Es habe Aufnahmezeremonien und Kutten gegeben. Achim S. sei seit 1993 V-Person des Verfassungsschutz gewesen, das Ende seiner Tätigkeiten sei ihr nicht bekannt. Die Gruppe, die sich mehrmals bei ihr zuhause getroffen habe, war ca. 8-9 Personen groß, darunter die beiden Polizisten. Beim KKK seien gewesen: Steffen B., Thomas R. (V-Mann „Corelli“), Jenny, Philipp, Timo H., Jörg W., später ein Matthias W. aus Bayern. Einmal sei ein Franzose dabei gewesen. Yvonne F. kennt Nelly R., die wieder im Publikum saß, über die frühere NPD-Mitgliedschaft von Achim S. Sie identifizierte auf vorgelegten Fotos den Rechtsradikalen Markus F. und den NPD-Landesvorsitzenden Alexander Neidlein.
Sie nannte den V-Mann-Führer von Achim S., der im Anschluss „öffentlich“ aussagte, d.h. durch eine Tonschaltung vom Nebenraum in den Plenarsaal übertragen wurde.
Harald Schaffel (Deckname) sei von 1975 bis 2013 beim Landesamt für Verfassungsschutz gewesen. Er habe im Juli 2000 vom KKK erfahren. Im März 1999 wurde zwar durch eine Zeugenvernehmung der Polizei der KKK bekannt, Schaffel habe jedoch erst davon vor wenigen Wochen durch einen Zeitungsartikel der StN erfahren. Schaffel antwortete mehrmals auf Fragen der Abgeordneten, dass er über innerdienstliche Strukturen keine Auskunft geben könne. Auch auf Fragen, die seinen Erkenntnisstand betrafen. (Ob er nun für die Informationsauswertung oder die Beschaffung zuständig war, beantwortete er widersprüchlich.) Auf die Frage, ob er der V-Mann von Achim S. gewesen sei, gab er keine Auskunft in „öffentlicher“ Sitzung. Die Befragung wurde in längerer nicht-öffentlicher Sitzung fortgeführt.
Timo H. ist Polizist der Bereitschaftspolizei und war Mitglied im Ku-Klux-Klan. Er habe im September 2001 über Jörg W. Kontakt zu der Gruppe bekommen, weil er mit ihm befreundet gewesen sei und sein „soziales Umfeld erweitern“ wollte. Über den KKK habe er wenig gewußt, ein bisschen aus Filmen und dass weiße Mützen getragen werden. Warum er Mitglied geworden sei, sei ihm heute völlig unerklärlich, er habe damals noch nicht die nötige Reife besessen. Als das Aufnahmeritual stattfand, habe er vorher nichts davon gewußt. Er sei mit verbundenen Augen in einen Gewölbekeller geführt worden, habe die Urkunde unterschrieben und mit einen Daumenabdruck aus Blut markiert. Ihm wird ein Flugblatt des KKK vorgehalten, das rassisitische Äußerungen enthält. Dieses Flugblatt kenne er. Er gehe von 7 Mitgliedern im KKK aus, von einer Sektion für Polizeibeamte wisse er nichts. Mitgliedsbeitrag habe er keinen bezahlt.
Auf Nachfrage warum er beigetreten sei, wiederholte er, dass er eine Gruppe gesucht habe und sagte wörtlich: „Die Leute waren sympathisch.“ Einen Thomas R. (Corelli) kenne er nicht. Timo H. streitet die Vorwürfe von Jörg W. ab, dass er aus eigenem Antrieb in den KKK eingetreten sei und mit Steffen B. gut befreundet war. Er sei durch Jörg W. dort hineingeraten.
Timo H. wurde auch zum Mord an Michele Kiesewetter und dem Mordversuch an Martin A. befragt, da er der Gruppenführer von beiden am Tattag war. Zunächst erklärte er verschiedene Begrifflichkeiten und Abkürzungen aus dem Polizeialltag. Die Frage der Dienstpläne wurde erörtert. H. meinte, dass die Dienstpläne in der Kaserne aushängen, daher hätte jeder wissen können, wann Kiesewetter im Einsatz sei, aber nicht genau wo, da die Streifen an diesem Tag in Heilbronn nicht genau auf ein Gebiet begrenzt waren. Dienste seien oft nur für die nächsten drei Tage festgelegt.
Auf die Frage, ob er sich an einen Einsatz in der Diskothek Luna erinnere, antwortete H.: Er glaube, dass dort eine Razzia durchgeführt wurde, bei der es um Drogenhandel und Organisierte Kriminalität ging. Es sei möglich, dass Kiesewetter daran beteiligt war. (Anmerkung: Michele Kiesewetter wurde mehrmals als verdeckte Ermittlerin im Drogenmilieu eingesetzt. Bei einem Einsatz wurde sie höchstwahrscheinlich als Polizistin enttarnt.)
Als nächster Zeuge wurde Ernst H., der ehemalige Vorgesetzte von Timo H., geladen. Er hatte gegen den Polizist und KKK-Mitglied die Disziplinarmaßnahme eines Verweises ausgesprochen, der keine dienstlichen Konsequenzen hat. Ernst H. habe im Juli 2004 den Vorgang auf seinen Schreibtisch bekommen, kurz zuvor sei er angerufen worden, dass da etwas unangehnehmes auf ihn zukomme. Die Erkenntnisse seien aus einer G10-Maßnahme gewonnen worden. Die Vorgabe aus dem Innenministerium sei gewesen, schnell zu ermitteln und sich mit der Polizeidirektion Stuttgart, der Dienststelle von Jörg W., abzustimmen. Er habe zwei Seiten und ein Bild zugeschickt bekommen. Timo H. habe sich schriftlich durch einen Anwalt geäußert. Ernst H. habe den Eindruck gehabt, dass Jörg W. die treibende Kraft gewesen sei. Außerdem habe sich Timo H. in den knapp drei Jahren seit der Mitgliedschaft tadellos verhalten und sei nicht mehr auffällig geworden. Nach der Aktenlage habe vieles für Timo H. gesprochen. Eine Entfernung aus dem Dienst sei nicht verhältnismäßig gewesen. Aus rechtlichter Sicht sei keine andere Entscheidung möglich gewesen, insbesondere weil es vor einem Arbeitsgericht Bestand haben müsste. Ernst H. habe Timo H.s Akte nach Stuttgart geschickt, von dort sei die Rückmeldung gekommen, dass sich keine Widersprüche in der Aussage ergeben. Man habe Timo H. nicht härter bestrafen wollen als Jörg W. daher sei es zu dieser milden Strafe gekommen. In diesen Fall seien nur zwei oder drei Personen befragt worden. Die Vorgabe war, dass nicht in die Breite ermittelt werden solle, sondern nur in einem kleinen Personenkreis. Die Entscheidung wurde durch das Innenministerium und den Bereitsschaftspolizei-Präsidenten Hr. G. geprüft und bestätigt. Der Vorwurf, dass die Aussagen der beiden Polizisten nicht gekreuzt wurden, stimme nicht, da dies bei der Polizei in Stuttgart passiert sei und er eine entsprechende Rückmeldung bekommen habe.
Schließlich wurde noch Dr. Martin Schairer befragt. Er war von 1999 bis 2006 Polizeipräsident der Stadt Stuttgart und damit zuständig für das Disziplinarverfahren gegen Jörg W. Seit 2006 ist er Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadt Stuttgart. Martin Schairer gab zu Beginn an, dass er Erinnerungslücken habe, da der Vorgang schon länger zurückliege. Er wisse nur noch, dass er mit dem Ergebnis unzufrieden gewesen sei, und die Gefahr bestand, dass das Ansehen der Polizei beschädigt werde. Auf den Vorhalt, dass es Vorgaben über die Ermittlungsarbeit gegeben habe, sagte er, dass es sich das nicht vorstellen könne und es ihn in seiner Ehre verletzt hätte. Er sei mit den unmittelbaren Ermittlungen nicht betraut gewesen, diese haben unter ihm stehende Beamte ausgeführt. Martin Schairer wurde die Frage gestellt, warum man bei einem „Wiederholungstäter“ wie Jörg W. (er war im Dienst durch rassistische Sprüche aufgefallen) nicht zu einem schnelleren oder anderen Ergebnis gekommen sei. Er antwortete, dass er rechtlich etwas gemacht hätte, wenn es möglich gewesen wäre. Er könne sich an Einzelheiten nicht erinnern. Ihm wurde vorgehalten, dass die Bestätigung des Innenministeriums über die Bestrafung durch einen Verweis im März 2005 vorlag. Die von ihm unterzeichnete Verfügung aber erst im November 2005 erteilt wurde. In der Zwischenzeit war die 3-Jahres-Frist für diese Disziplinarmaßnahme abgelaufen, weshalb nur eine Rüge erteilt werden konnte. Auf die Frage, warum der Fall Timo H. dann schneller bearbeitet wurde als Jörg W., wußte Schairer keine Antwort. Er sagte u.a. wörtlich: „Bei mir liegt nichts länger als zwei Tage rum.“ Es sei der einzige Fall von Rechtsextremismus in seiner Dienstzeit gewesen. Bei anderen disziplinarrechtlich relevante Fällen seien Personalgespräche geführt worden, da sie mit „charakterlichen Schwierigkeiten“ zu tun gehabt hätten. Der Fall des Polizisten beim Ku-Klux-Klan sei in der Behörde als „Skurilität“ betrachtet worden.