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Forum Zivilgesellschaftiche Initiativen

2. Forum zivilgesellschaftliche Initiativen – Freitag, 19. Januar | 19:30 | Samstag, 20. Januar | 18:00
Unter dem Motto Allianzen schmieden finden zwischen Dezember 2017 und April 2018 vier Veranstaltungen zum Forum zivilgesellschaftliche Initiativen Stuttgart statt: In Workshops, Plenen und begleitet von Impulsvorträgen, sollen entlang spezifischer gesellschaftspolitischer Themen, wie  z.B. Klimawandel, Migration, Technologieentwicklungen, neue Familienmodelle u.v.m., Fragen der Mitgestaltung von und Verantwortung für die (Stadt-)Gesellschaft erörtert und diskutiert werden. Nach dem ersten informellen Forum vom 2. Dezember 2017, bei dem sich 21 lokale Initiativen vorstellten, beginnen die im Januar und Februar 2018 stattfindenden Foren jeweils mit einem Impulsvortrag, dessen Themen auch am Folgetag in begleitenden Workshops vertieft werden.
 
Freitag, 19. und Samstag, 20. Januar 2018: Im 2. Forum fragen wir nach anderen Ökonomien:
Wir wollen wir wirtschaften? Welchen Zielen soll die Wirtschaft dienen? Was bedeutet „Wohlstand“ für uns? Was bedeutet „Arbeit“ für uns?
Freitag, 19. Januar, 19:30 Uhr: Impulsvortrag von Christoph Deutschmann (Prof. em., Uni Tübingen): Wie wollen wir wirtschaften? Einführende Überlegungen
Über die Zukunft unseres Wirtschaftssystems wird heute mehr denn je gestritten. Aus deutscher Sicht scheint es dafür zwar auf den ersten Blick wenig Anlass zu geben: Die Wirtschaft boomt, die Arbeitslosigkeit ist niedrig und die meisten Menschen sind mit ihrer wirtschaftlichen Lage zufrieden. Aber eine solche Selbstzufriedenheit ist trügerisch, denn Probleme gibt es zuhauf: Rund 15 Prozent der Deutschen bewegen sich mit prekären Jobs und Sozialleistungen an der Armutsgrenze; Das gilt noch viel mehr für die südeuropäischen Länder, dort ist vor allem die Jugendarbeitslosigkeit erschreckend hoch. Die Ungleichheit der Einkommen und der Vermögen hat weltweit stark zugenommen, international tätige Finanzinvestoren und Kapitalgesellschaften zahlen kaum Steuern, ihr Kapital fließt kaum mehr in produktive Investitionen, sondern größtenteils in Immobilien und reine Finanzanlagen. Dass die gegenwärtige Lebens- und Wirtschaftsweise der Industrienationen mit nachhaltigem Umwelt- und Klimaschutzes nicht vereinbar sind, ist bekannt, weitgehend offen ist hingegen, wie die notwendigen Umstrukturierungen gestaltet und durchgesetzt werden können.
Ziel der Forumsdiskussion sollte es sein, die Analyse dieser Probleme und ihrer wechselseitigen Zusammenhänge zu vertiefen und politische Konzepte zu ihrer Lösung zu prüfen: Sind neue Konzepte erforderlich, z.B. ein garantiertes Grundeinkommen um die Lage der Arbeitslosen und prekär Beschäftigten zu ändern? Was kann gegen die extreme Konzentration der Vermögen politisch getan werden? Sind international koordinierte Eingriffe in private Eigentumsrechte notwendig, um die krisenträchtige Verselbständigung der Finanzmärkte zu stoppen? Brauchen wir überhaupt „Wachstum“ und wie kommt der kapitalistische Zwang zum Wachstum zustande? Liegt es nur an unseren „falschen“ Konsumgewohnheiten oder auch an institutionellen Strukturen? Setzt eine erfolgreiche klimapolitische Umsteuerung einen Verzicht auf Wachstum voraus?
Samstag, 20. Januar, 14 – 18 Uhr: Workshops und Plenen
Öffentlich, jede/R willkommen. Eintritt frei / weitergeben

Tod in der Zelle

Ein Fall wird nach zwölf Jahren wieder aufgerollt: Hat sich Oury Jalloh 2005 in seiner Zelle auf dem Dessauer Polizeirevier umgebracht – oder wurde er womöglich angezündet? Jahrelang konnte das nicht aufgeklärt werden. Als die Staatsanwaltschaft vor einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes einleitet, meldet sich ein Hinweisgeber. Der Justizwachtmeister liefert der Polizei Informationen, die die Ermittler bis dahin ignorierten.

Aber die Behörden wollen den neuen Hinweisen nicht nachgehen – stattdessen bringen sie den Zeugen zum Schweigen. Die „Taz“ erzählt die Geschichte eines rätselhaften Falles.

Der abgewiesene Zeuge (Taz)

Kein Mensch ist illegal

Aufruf / Call to action / پاسخ / دعوة
Aufruf / call: english / deutsch / dari / arabisch / französisch

Für eine Welt, in der niemand fliehen muss!
Keine Abschiebungen in Krieg und Elend!

In Afghanistan herrscht seit Jahrzehnten Krieg. Ein Ende ist nicht in Sicht. Laut Zahlen der UNO hat sich die Anzahl der getöteten Zivilist*innen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Krieg hat die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der Gesellschaft zerstört. Gewalt, Willkür und Terror bestimmen den Alltag. 16 Jahre „Krieg gegen den Terror“ haben keinen Frieden gebracht: Die Taliban erleben eine Renaissance und beherrschen große Teile des Landes. Deutschland und andere westliche Staaten arbeiten mit einer korrupten und autoritären Regierung zusammen, die sich auf Warlords stützt, abweichende Meinungen bekämpft und Minderheiten drangsaliert. Die deutsche Verantwortung für das Chaos in Afghanistan lässt sich weit zurückverfolgen. mehr…

Letzter Aufruf:

Es ist eine riesige Freude für uns alle, Asli Erdogan am Sonntag unter uns zu sehen! Bitte besorgen Sie sich jetzt Tickets für die FriedensGala am 10.12. 2017 (17 h) im Stuttgarter Theaterhaus. Wenn Sie übers Netz nicht weiterkommen: 0711-4020721-23.

Wie es ein Land (wie die Türkei) mit den Menschenrechten hält, kann man gut daran erkennen, wie es mit seinen Frauen umgeht. Ihr Wert wird von der herrschenden AKP nach der Zahl ihrer Kinder bemessen. Jede zweite Frau hat in ihrer Ehe schon massive Gewalt erlebt. Die Zahl der Femizide steigt. All dies im Namen einer reaktionären, antiaufklärerischen Variante von Religion. Klerikalfaschismus, das ist wohl der richtige Name dafür. Schon in der Vergangenheit sind deutsche Regierungen mit klerikalfaschistischen Regimen oft allzu freundlich umgegangen (Zitat von Elisabeth Abendroth).

Die FriedensGala ist jedes Jahr ein besonderes Fest für uns alle – mit der Gelegenheit, alte Freunde zu treffen, Faden zu schlagen, Infomationen auszutauschen und zu Neuem im Neuen Jahr anzustiften. Und stiften Sie dazu auch Freunde, Bekannte, Kolleginnen an. Wir danken Ihnen allen für Ihre Zuwendung, Ihr Engagement!

Und noch etwas:
Sa, 9. Dez‘ 17, 14 h, Stuttgart, Lautenschlagerstraße
Demo: Für eine Welt in der niemand fliehen muss!

Herzliche Grüße
vom anStiftenden Team aus DenkMacherei

Interessante Versprechen

Artikel 1. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.


Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14 (Asylrecht)
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29 (Grundpflichten)
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Quelle: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

16. Sitzung des NSU UA II am 27. November 2017

Live-Tweets aus dem NSU Untersuchungsausschuss des Landtags Baden-Württemberg ‏von @nsuwatch_bw

Themenkomplex „mögliches Unterstützerumfeld in Baden-Württemberg für den NSU“
Tagesordnung vom 27. November 2017
1. Alexander Dürr – KOR, Hochschule für Polizei, wird zum Mordfall an dem türkischen Blumenhändler Mühittin Levet in Laichingen befragt.
2. Frank Huber – KOR (Hochschule für Polizei), wird zum Aufenthalt und Standort von Polizeifahrzeugen auf der Therienweise vor dem Anschlag befragt
3. Thomas Baaden – KOK (BKA), ist der Hauptsachbearbeiter im Ermittlungsverfahren gegen Jan Botho Werner
4. Edda Schmidt – Person aus der rechten Szene. Mögliche Kontakte zum NSU
5. Christian M. – Person aus der rechten Szene. Mögliche Kontakte zum NSU


Der NSU-UA beginnt mit dem ersten Zeugen Alexander Dürr. Er war stellvertretender Leiter der SOKO Blume zum Mordfall in Laichingen.

Das Opfer in Laichingen war ein 44-jähriger türkischer Blumenhändler. Er wurde im Oktober 2011 erschossen. mehr…

Wimmelbild „Recht auf Stadt!“

Markus Wendes Wimmelbild „Recht auf Stadt“ ist wieder lieferbar.
Wer sie nicht bewundert, liebt sie wenigstens: Wimmelbilder.
Uns so waren Die AnStifter sofort begeistert, als Marc Amann und Markus Wende zusagten, dass wir künftig das Wimmelbild „Recht auf Stadt“ verschickebn.

Das Wimmelbild „Recht auf Stadt“ widmet sich comic-dokumentarisch Intitativen und Aktionen von Menschen, die aktiv ihr Lebensumfeld „Die Stadt“ mitgestalten und dabei Ansätze verfolgen, entgegen kapitalistischer Verwertungslogik und Profitideologien gemeinschaftliche, nachbarschaftliche und solidarische Erfahrungen und Werte zu schaffen.
Plakat, DIN A1 Hochformat, 594 × 841 mm, gefalzt auf DIN A4
ohne Verlag & ISBN
Zusendung per Post – wir freuen uns über eine milde Gabe.

Polizistenmörder

Mein Freund Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 in einer Polizeistelle in Dessau verbrannt. Er wurde ohne Gerichtsbeschluss festgehalten und mit Händen und Füßen an eine Matratze gefesselt. Fast 13 Jahre sind seit seinem grausamen Tod vergangen. Immer wieder wurde behauptet, Oury habe sich selbst angezündet.

Doch neue Gutachten beweisen nun: Oury Jalloh hat das Feuer in seiner Zelle nicht selbst gelegt! Die ARD-Sendung Monitor hat sich die Ermittlungsakten daraufhin genauer angeschaut. Ohne einen Brandbeschleuniger oder Einwirkung von Außen seien Ourys schwere Verbrennungen nicht zu erklären. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen!

Seit Jahren kämpfen ich und viele Freunde, seine Familie und zahlreiche Initiativen für eine Anerkennung der Tat als Folter und Mord. Die Täter müssen verurteilt werden. Es kann nicht sein, dass die beteiligten Polizisten ohne Strafe davon kommen!

Wir fordern die Staatsanwaltschaft Halle, Justizministerin Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt) und den Bundesjustizminister Heiko Maas dazu auf, nun endlich für Gerechtigkeit zu sorgen!

Bitte helfen Sie mir Ihrer Unterschrift zu zeigen, dass wir keine Ruhe geben, bis der Mord an Oury Jalloh endlich aufgeklärt wird. Wir protestieren gegen die Einstellung des Verfahrens! Oury war mein Freund. Ich kann diese Tat nicht vergessen.

Danke: Mouctar Ouldadah Bah auch im Namen von: Mamadou Saliou Diallo (Bruder von Oury)und Boubacar Diallo (Vater von Oury)

Unterstützt von: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V. (ISD)
ENPAD – European Network of People of African Descent
Die AnStifter – Projekte gegen Gewalt + Vergessen
https://www.change.org/p/mein-freund-ouryjalloh-es-war-mord-ermittlungsverfahren-nicht-einstellen

Der Antifaschist Roland Koch

Stellungnahme der AG Geschichte und Erinnerung Frankfurt a.M.-Höchst zur Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille an Roland Koch
Die hessische Landesregierung hat beschlossen hat, die Wilhelm-Leuschner-Medaille am 1. Dezember auch Roland Koch zu verleihen.
Als 1964 diese Auszeichnung gestiftet wurde, sah sich das Land Hessen dem politischen Erbe Wilhelm Leuschners, dem Erbe der Opfer des Widerstandes gegen den Nationalsozialimus verpflichtet. Sie ist für Personen bestimmt, die sich hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft erworben haben. Sie wird „zur Würdigung des Einsatzes für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit verliehen“. Wir möchten daran erinnern, dass Wilhelm Leuschner zu den bekanntesten Persönlichkeiten des deutschen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus gehört. Er war aktiv beteiligt an dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 und wurde im September 1944 hingerichtet.
Der politischen Lebensgeschichte Roland Kochs ist nichts zu entnehmen, das eine solche Ehrung gerechtfertigt erscheinen lässt. Ganz im Gegenteil: sein Name ist unvergessen verbunden mit einer ausländerfeindlichen Unterschriftenaktion im Landtagswahlkampf 1999, die sich gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind, richtete. Er ist verstrickt in die Spendenaffäre der CDU, in der mit „Vermächtnissen verstorbener Juden“ illegale Parteispenden verschleiert werden sollten, versprach damals eine „brutalstmögliche Aufklärung“ und verschwieg seine Beteiligung an der Finanzierung des Wahlkampfs aus „schwarzen Kassen“. Einen Vorfall im Dezember 2007, als ausländische Jugendliche in München einen Rentner angegriffen und verletzt hatten, nutzte er im Wahlkampf schamlos dazu aus, die Abschiebung krimineller Ausländer zu fordern. mehr…

Als die Leut‘ noch denken konnten …

In Griechenland schütten sie mit Geldern der EU Flüsse zu, um Häuser auf die neue Piste im alten Flussbett zu setzen. So kommt auch der arme Grieche zu Eigentum. Mit Regen rechnet man in diesen trockenen Zeiten ja eh‘ nicht – bis es mal gewittert wie früher, als die Menschen noch denken konnten. Zugegeben, es war mehr als ein Gewitter dieser Tage, es war eher eine Naturkatastrophe, aber selbst gemacht. Mensch, mal ehrlich: Ist das nicht ein treffendes Beispiel für den Zustand der Welt?

Und auf der geht überall, landauf, landab, landunter, das Vertrauen der Menschen verloren: In die Kunst der Ingenieure, die Versprechen der Investoren, die Gelder aus Brüssel, die Genehmigungen durch Parlamente, die Gutachten der Geologen. Alles geht den Bach hinunter. Das wachsende Unvermögen der Parteien und der politischen Institutionen kommt daher gestiefelt mit dem Umvermögen, das demokratische Ideal neu zu definieren. Es gibt ein doppeltes Postulat, mit dem gebrochen werden muss: Mit dem Vorrang der Ökonomie, speziell der ökonomischen Probleme vor allen anderen und dem irren Glauben wider besseres Wissen (FDP und Konsorten), dass es einen grenzenlosen Reichtum an natürlichen Ressourcen gibt. mehr…

In Erinnerung an Justus Pankau

Justus Pankau war Förderer und politischer Unterstützer des Theaterhauses und der AnStifter. Am 16.11.2017 fand ihm zu Ehren ein Fest in der Ludwigsburger Scala statt, das Gerd Jüttner und Hardy Huober ausrichteten. Justus konnte krankheitsbedingt nicht teilnehmen, aber er sandte uns Grüße. In der Nacht vom 17. zum 18.11.2017 ist er gestorben. Ein freundlicher, hilfsbereiter und weltoffener Mensch – wir werden uns immer gern an ihn erinnern. (PG)

Die Trauerfeier für Justus Pankau findet am 8. Dezember um 14 Uhr
auf dem Pragfriedhof Stuttgart statt.
Er war ein Multitalent: Justus Pankau (1923 geboren) und sein Leben hinter der Kamera. Ein Mensch, der die Entwicklung im Fernseh- und Filmbereich mit- gestaltete. Er begann seine Karriere als Kameraassistent im kriegszerstörten Hamburg, arbeitet bei der Neuen Deutschen Wochenschau, dort war er Kameramann und Reporter in Personalunion. 1954 kam er zum Süddeutschen Rundfunk nach Stuttgart und war dabei, „als die Bilder im Fernsehen richtig laufen lernten“. Pankau ist Mitbegründer der inzwischen legendären Stuttgarter Schule (sie nannte Prof. Walter Jens ein „Meisterwerk visueller Rhetorik“ ), bekam für den Spielfilm „Malatesta“ (mit Eddie Constantine) den Bundesfilmpreis in Gold (1970), später u.a. auch den Grimme-Preis für den Dokumentarfilm „Die Borussen kommen“. Für diese Fernsehdokumentation Film durfte er in der Kabine von Borussia Dortmund drehen, die ersten „Nacktbilder“ von Fußballspieler beim Duschen sorgten für Schlagzeilen (1964). Deutscher Kulturfilmpreis dann 1965 für „Wagenrennen“. Es gibt wohl keinen lebenden Kameramann, der gleichzeitig so erfolgreich Dokumentationen wie Spiel-und Fernsehfilme drehte. 2002 erhält ein Film, bei der er für die Kameraführung verantwortlich, war in Locarno den Goldenen Leoparden (Das Verlangen). Der Film war die Abschlussarbeit von Ian Dilthey, einem Absolventen der Filmakademie Baden-Württemberg. mehr…

Denken + Machen

Ist Jamaika unser Paradise? Oder gibt es noch weit wildere Strände? In diesen Tagen beschäftigt uns ein lokaler Ort, der von Gentrifizierung bedroht ist. Es ist die „Gründungs-stube“ der AnStifter, der interCulturellen Initiativen, aus den Achtziger Jahren: Ein Ort der Kultur, der Kommunikation und kulinarischer Köstlichkeiten – Lyrik, Lieder und die Leiden-schaft für eine gute Küche, Jazz und ein guter Espresso, Überlebensmittel. Das Kleinod in der Römerstraße ist durch Kündigung der Gewerbe- und Wohnräume in höchster Gefahr. Natürlich ändern sich Städte und Landschaften, es gibt keinen Stillstand. Alte Viertel werden saniert, die Mieten steigen, Investoren übernehmen den Ball, den ihnen (auch) die lokale Politik zuspielt. Loretta Petti, AnStifterin, hat diesen Ort für uns und die Stadt-gesellschaft gerettet und gestaltet. Jetzt stehen wir an ihrer Seite und fordern von Hausbesitzer, Stadt und die Öffentlichkeit in einer Petition: Loretta muss bleiben! openpetition.de/!vgmbh
In Alexander Kluge Ausstellung „Gärten der Kooperation“ (14. Jan‘ 18) im Württ. Kunstverein geht es auch um diese Themen. Im Rahmenprogramm sind Filme des Schriftstellers, Filmemachers und Theoretikers zu sehen, u.a. So, 26. Nov, 16:30 h „Das Prinzip Stadt“ (2014) und So, 10. Dez, 16:30 h „Deutschland im Herbst“ (1978). In den Querungen des WKV sind Plakate, Bücher, Denkanschläge, Fotos und Material aus fast 50 Jahren politischer Arbeit zu sehen – im Kontext von Sozialistischem Zentrum, Club Voltaire, ApO und AnStiftern. Finissage So, 19.11. (16 h): „Heute ich. Morgen Du. Opposition gestern morgen“ – Thesen von Peter Grohmann. mehr…

Capitalista, Baby!

Das Ahlener Programm (Auszug)

„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.
Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen.

Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.“
CDU, 1947. Hatten die Recht?

Arsch auf Grundeis

Arsch auf Grundeis – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

Elf Prinzen, vier amtierende Minister, Dutzende Ex-Kabinettsmitglieder sind festgenommen, unter ihnen der reichste Mann des Landes: Das würde ich mir mal hierzulande wünschen! Nicht dass wir uns richtig verstehen: Ich bin im Gegensatz zu den anderen kein Freund der Königshäuser. Und die dort sind ja über fünf Ecken unsere Verbündeten und Partner beim Waffenhandel. Der Arrraber als solcher hat ja nicht viel – ein Zelt, ein Kamel, etwas Öl. Aber wehe, wenn er sauer wird! Dann greift er durch!
mehr…

Ratlos im Kunstverein? Ratlos in der BRD

Anlässlich der Ausstellung „Alexander Kluge. Gärten der Kooperation“ zeigt der Württembergische Kunstverein eine Auswahl an Filmen des Schriftstellers, Filmemachers und Theoretikers Alexander Kluge. Am kommenden Sonntag wird im Glastrakt der Film „Die Artisten in der Zirkuskuppel: ratlos“ gezeigt. Dieser wurde am 30. August 1968 auf dem Internationalen Filmfestival in Venedig uraufgeführt und mit dem Goldenen Löwen ausgezeichnet.
Sonntag, 12. November 2017, 16:30 – 18:30 Uhr
DIE ARTISTEN IN DER ZIRKUSKUPPEL: RATLOS, BRD 1968
im Rahmen der Ausstellung „Alexander Kluge. Gärten der Kooperation“

Handlung:
Wie schon ihr Vater will die Zirkusunternehmerin Leni Peickert (Hannelore Hoger) artistische Höchstleistungen erbringen. Zugleich empfindet sie Natürlichkeit als ihr Ideal. Ihre Neuerungen führen zum Bankrott des Unternehmens. Zirkus und Revolution sind radikale Formen der Selbstverwirklichung. Leni Peickert und ihre Elefanten geben sich Mühe. „Die Utopie wird immer besser, während wir auf sie warten.“

„Der Film läßt sich als eine Absage an das Leistungsprinzip unserer Gesellschaft verstehen und reflektiert gleichzeitig die politische Situation in der Bundesrepublik Deutschland in den späten 60er Jahren und die Lage der deutschen Jungfilmer. Der Regisseur bedient sich einer „offenen“ Form, die auf die geistige Beteiligung des Zuschauers setzt.““
(Quelle: Lexikon des Internationalen Films)

PROGRAMM
15:00 Uhr kostenfreie, öffentliche Führung
16:30 Uhr Filmvorführung + kurze Einführung zum Film & Ausstellung mit Sara Dahme

PS: Am 19.11. laden wir zur Finissage der Ausstellung „Politische Plakate“. Peter Grohmann stellt dabei Thesen zur „Opposition heute“ vor (AnStifter-Veranstaltung)

Feinstaub in der DenkMacherei

Die StZ vom 3.11.2017 veröffentlicht einen ausführlichen Bericht über Feinstaubmessungen in der Region Stuttgart. Der Artikel schildert auch die gesundheitlichen Gefahren, welche von Feinstaub ausgehen und informiert über den Aufbau eines privaten Messnetzes der Gruppe OK Lab Stuttgart. Hier können sich Privatpersonen eine Messvorrichtung kaufen. Sie kostet ca. 30 €. Diese Links führen zu den Artikeln:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.feinstaubradar-stuttgart-so-viel-feinstaub-ist-an-ihrem-ort-in-der-luft.91348ea0-3c1d-48b0-abbb-7bd8d399c223.html?utm_source=taboola&utm_medium=none&utm_campaign=feed
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.feinstaub-in-der-region-stuttgart-so-leicht-koennen-sie-feinstaub-selber-messen.af940816-8816-4ca1-b9d3-ecec2ae1dec7.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.feinstaubradar-stuttgart-so-messen-wir-feinstaub.8f5d2507-beae-43af-a579-74818c5d9453.html

Aktuelle Messungen in den Gemeinden mit Messstationen können hier abgerufen werden:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/feinstaub auf Vollbild klicken, auf jeweilige Gemeinde in
der Karte klicken. Angezeigt wird auch, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Bitte geben Sie diese Infos weiter und helfen Sie so, das von den AnStiftern unterstützte Messnetz der Gruppe OK Lab Stuttgart durch Installation von Messeinrichtungen zu ergänzen.