Tod in der Zelle

Ein Fall wird nach zwölf Jahren wieder aufgerollt: Hat sich Oury Jalloh 2005 in seiner Zelle auf dem Dessauer Polizeirevier umgebracht – oder wurde er womöglich angezündet? Jahrelang konnte das nicht aufgeklärt werden. Als die Staatsanwaltschaft vor einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes einleitet, meldet sich ein Hinweisgeber. Der Justizwachtmeister liefert der Polizei Informationen, die die Ermittler bis dahin ignorierten.

Aber die Behörden wollen den neuen Hinweisen nicht nachgehen – stattdessen bringen sie den Zeugen zum Schweigen. Die „Taz“ erzählt die Geschichte eines rätselhaften Falles.

Der abgewiesene Zeuge (Taz)

Rechts vor links

Rechts vor links – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

Die schönste Meldung des Jahres ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Prinzip ist es piepegal, um was genau es da ging. Der Grundsatz ist wichtig, den das BVG festgekloppt hat: „Der Willensbildungsprozess im demokratischen Gemeinwesen muss sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ (Urteil BVerg 19 C 6.16). Alles was recht ist – aber das ist ungeheuerlich. Meine Omi Glimbzsch in Zittau und die gesamte ApO jubelt. mehr…

Frohe Botschaft

Frohe Botschaft – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

Hätten Sie es gewusst? Die Weihnachtszeit ist jedes Jahr die Zeit der Besinnlichkeit, der Ruhe und Entspannung. Freilich – die langen Nächte und die kurzen Tage sowie das trübe Wetter schlagen manchem aufs Gemüt. Deshalb sehnen sich ja die Menschen so nach der Zeit, wo die Nächte wieder kürzer werden. In diesen halbseidenen Tagen brennen nicht nur Christbäume, sondern auch, nach heidnischem Brauch, hie und da die Sonnwendfeuer, damit es ab dem 21. Dezember wieder aufwärts geht. Bis dahin spendet in dunklen Zeiten in kräftiger Glühwein Trost. Und wer noch etwas Originelles für den Gabentisch sucht: ein gespendetes Abo für Kontext ist immer ein passendes Geschenk und versöhnt die politisch blasse Verwandtschaft fast genauso wie der Besuch der amtierenden Kanzlerin die Hinterbliebenen.
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Kein Mensch ist illegal

Aufruf / Call to action / پاسخ / دعوة
Aufruf / call: english / deutsch / dari / arabisch / französisch

Für eine Welt, in der niemand fliehen muss!
Keine Abschiebungen in Krieg und Elend!

In Afghanistan herrscht seit Jahrzehnten Krieg. Ein Ende ist nicht in Sicht. Laut Zahlen der UNO hat sich die Anzahl der getöteten Zivilist*innen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Krieg hat die sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen der Gesellschaft zerstört. Gewalt, Willkür und Terror bestimmen den Alltag. 16 Jahre „Krieg gegen den Terror“ haben keinen Frieden gebracht: Die Taliban erleben eine Renaissance und beherrschen große Teile des Landes. Deutschland und andere westliche Staaten arbeiten mit einer korrupten und autoritären Regierung zusammen, die sich auf Warlords stützt, abweichende Meinungen bekämpft und Minderheiten drangsaliert. Die deutsche Verantwortung für das Chaos in Afghanistan lässt sich weit zurückverfolgen. mehr…

Dieselflop & Kommunismus

Dieselflop und Kommunismus – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

30 Milliarden gegen eine, aber die will keine. Bis zum 24.11.17 konnten feinstaubbelastete Kommunen, die unbedingt ihre Luftqualität grüner machen wollten, einen Zuschuss gegen Herzinfarkt und Lungenkrebs beantragen. Das Kleingeld von einer Milliarde liegt natürlich nicht real auf irgendwelchen hohen Kanten von irgendwelchen Koalitionen. Es existiert wie der Brexit oder der Bitcoin nur virtuell – ganz so wie der Wählerwille oder die gute Luft von morgen. Das Geld ist für vernetztes Fahren gedacht, für eine kluge Mobilität, faktisch ein Betonpoller gegen Fahrverbote. Die eine Milliarde für Mooswände und Messgeräte und mehr soll auch mit Hilfe der Autoindustrie zusammenkommen – die Kleinkriminellen haben schweren Herzens zugesagt, nachzudenken. Fahrverbote und Zwangsabgaben, das wüsste meine Omi Glimbzsch in Zittau, können nur im Kommunismus klappen, und bis dahin ist es noch eine weiter Umweg. Allerdings gäbe es dann bekanntlich keine Autos mehr, allenfalls Fahrgemeinschaften in die Kommune.
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Laudatio auf Aslı Erdoğan von Elisabeth Abendroth

Liebe, verehrte Aslı Erdoğan,
liebe AnStifterinnen und AnStifter, liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren!

Es ist eine riesige Freude für uns alle, Aslı Erdoğan unter uns zu sehen! Als ich zugesagt habe, heute eine kurze Laudatio auf sie zu halten, war das noch völlig ungewiss. Inzwischen lebt Aslı Erdoğan schon seit einigen Wochen in Deutschland. Wir alle hoffen von Herzen, dass ihr Aufenthaltsstatus sehr bald geklärt sein wird, so dass sie endlich ein wenig zur Ruhe kommen kann, wenn dies im Exil überhaupt möglich ist.

Aslı Erdoğan ist aus der Kälte zu uns gekommen. Im Sommer 2016, am 16. August stürmten Polizisten ihre Wohnung in Istanbul. Sie schleppten sie auf die Polizeiwache. Dort und danach im Frauengefängnis Bakirköy war sie Monate lang eingesperrt. Schreckliche Haftbedingungen, Selbstmordgedanken. Aber auch das Erlebnis von Solidarität, unter den Frauen im Gefängnis – und außerhalb der Mauern, auch außerhalb der Türkei. Dass die berühmte Schriftstellerin ausreisen konnte und heute hier sein kann, beweist: Solidarität kann etwas bewirken.

Das ist eine Ermutigung, heute, am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte. Fast sieben Jahrzehnte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen sind diese von ihrer Verwirklichung meilenweit entfernt. Der Kampf für die Menschenrechte ist eine Sysiphus-Arbeit. Nicht nur in türkischen Kerkern wird die Menschenwürde täglich mit Füßen getreten. Asli Erdogan hat viele Mitstreiterinnen  im Gefängnis zurücklassen müssen. Aber dass sie heute den Stuttgarter Friedenspreis entgegen nehmen kann, ist „ein kleiner Sieg für eine neue, freie Generation“, wie es in Hersh Gliks berühmten, jiddischen Partisanenlied heißt.

Aslı Erdoğan ist eine Ermutigung für uns – der Stuttgarter Friedenspreis ist eine Ermutigung für sie, um sie in schrecklichen Zeiten … „daran zu erinnern, dass alles, was wir besitzen, zu dem wir gehören, bei dem wir dabei sein oder mittendrin sein wollen – auch wenn alle hegemonialen Mächte dieser Erde etwas anderes sagen – mit einem bestimmten Wort untrennbar verbunden ist … Frieden.“ Das sind Aslı Erdoğans eigene Worte. Ich habe sie gefunden in ihrem allerjüngsten Buch, dem Essay-Band „Nicht einmal das Schweigen gehört uns noch“, der im Oktober zweisprachig, auf deutsch und türkisch erschienen ist. Sie werden gleich noch weitere Zitate aus diesem Buch hören, denn anders als die junge Frau aus Hersh Gliks Partisanenlied, die mit einer kleinen Pistole den Feind aufhält, kämpft Asli Erdogan mit einer – wenn Sie mir dieses Paradoxon verzeihen – pazifistischen, aber genauso treffgenauen Waffe gegen das Unrecht: mit ihrer kraftvollen, klugen, mitfühlenden Sprache.

Ich habe eben übrigens die drei Punkte mitgelesen, die Aslı Erdoğan vor das Wort „Frieden“ gesetzt hat. Sie, die alles Unrecht, das Menschen zugefügt wird, am eigenen Leib spürt, verteidigt auch die eigene, verletzliche Haut, wenn sie die richtigen Worte sucht. Sprache als Überlebensmittel. Sprache, die Unsagbares in Worte fasst, von denen jedes einzelne genau erspürt, erdacht, schwer erarbeitet, erkämpft werden muss. Das kostet viel Kraft. Da braucht es zuweilen Atempausen, Schweigen, … „wo die Begriffe am harten Felsen der Wahrheit abprallen“, drei kleine Punkte bis zum nächsten Wort. … „Denn ist Schreiben letztlich nicht von Anfang an ein Befreiungsversuch, die hartnäckige Suche nach der Freiheit, die sich früher oder später erschöpft?“ fragt Aslı Erdoğan – und fügt hinzu: „Krieg dagegen ist ein unwiderrufliches Urteil.“

Schreiben gegen den Krieg. … „Sätze aneinander reihen. Sich Mördern stellen, Opfern Sprache verleihen.“ Asli Erdogan setzt die Wahrheit der Unterdrückten gegen die Lügen der Herrschenden, die Freiheit gegen Krieg, gegen Haft und Folter. Das hat sie ins Gefängnis gebracht. Nicht nur sie. Weil sie die Wahrheit geschrieben haben, sitzen in der Türkei Jornalist_innen, Schriftsteller_innen, Wissenschaftler_innen im Gefängnis. Jeden Tag werden es mehr. Wir dürfen sie nicht vergessen. Immer wieder müssen wir laut ihre Freilassung fordern. Aslı Erdoğan, die große Autorin, ist zum Symbol für sie alle geworden. Dass sie im laufenden Gerichtsverfahren freikam und ausreisen konnte, zeigt: Es gibt eine Chance, den Eingekerkerten zu helfen, wenn wir nicht aufhören, an jede Einzelne, jeden Einzelnen von ihnen zu erinnern.

„Ich bin im Gefängnis, weil ich über die Abscheulichkeiten geschrieben habe, welche die Türkei begangen hat – es ist meine über Abscheulichkeiten zu schreiben.“ hat Aslı Erdoğan in einem Brief aus dem Gefängnis geschrieben. In ihrem Essay „Wir sind schuldig“ lesen wir, über welche Abscheulichkeiten: „Wir haben in unserem Land ein furchtbares Verbrechen begangen, von dem die Überlebenden nur verschwommen als „Große Katastrophe“ sprechen dürfen, wir haben die Wurzeln eines Volkes ausgerissen. (…) Ein unvergleichliches Verbrechen, einem Menschen sogar noch seinen Schmerz abzuerkennen und zu entreißen. Die Überlebenden der Lüge zu bezichtigen, und sie für das, was ihnen widerfahren ist, auch noch zu beschuldigen…“ Aghet, die Katastrophe, die vor mehr als hundert Jahren geschah, ist im kollektiven Gedächtnis der Armenier bis heute tief eingegraben: der Genozid, der systematische Massenmord an mehr als eineinhalb Millionen armenischen Kindern, Frauen, Männern, planvoll organisiert und durchgeführt von der Regierung des Osmanischen Reiches. Von der türkischen Regierung bis heute geleugnet.

Wir kennen das in Deutschland. Auch hierzulande hat es viele Jahre, zum Teil bis in diese Tage gedauert, bis unsere Abscheulichkeiten, bis die ungeheuerlichen Verbrechen des deutschen Faschismus öffentlich zur Sprache gebracht werden konnten. Jahre des Beschweigens der Entrechtung, Beraubung, Vertreibung, Einkerkerung, Folter, schließlich des systematischen Genozids an den europäischen Juden, an den überfallenen Völkern des Ostens und an den Sinti und Roma. Jahre des Beschweigens des Massenmords an Gehandicapten, an Anderslebenden, Andersliebenden, Andersdenkenden. Jahre der Lüge, die die überlebenden Opfer und ihre Nachkommen ein zweites Mal tief verletzt haben.

Dazu eine persönliche Bemerkung: Mein Vater Wolfgang Abendroth wurde 1937 monatelang in deutschen Gefängnissen gefoltert. Sein Leben lang war er physisch schwer krank. Er war ein heiterer, kämpferischer Mensch, aber auch er ging … „mit so vorsichtigen, unsicheren Schritten, als könnte ihm jederzeit die ganze Welt unter den Füßen wegrutschen.“ – „Man muss doch vergeben können!“ wird mir auch noch vorgehalten. … „Wem sollen sie vergeben können und wie, und vor welchem Gericht … “ Folterern kann vielleicht manchmal von manchen Leuten vergeben werden, aber der Folter selbst?“ schreiben Sie, verehrte Aslı Erdoğan. Wenn Sie nichts anderes geschrieben hätten, schon für diese Worte bin ich Ihnen sehr dankbar.

Es führt eine direkte Spur vom Musa Dagh nach Auschwitz. Und von dort nach Diyabakir, nach Cizre.

„An einem Verbrechen nicht Mittäter zu sein, ist mehr als ein Recht oder eine Pflicht, unser eigentlicher Daseinsgrund.“ schreibt Aslı Erdoğan. „Wir Heutigen begehen unser eigentliches Verbrechen dadurch, dass wir weghören und schweigen. Nicht nur zu den Ereignissen von 1915 und 1938, sondern auch zu dem, was heute geschieht, in dieser Stunde …“ Aslı Erdoğan will und kann nicht weghören und schweigen. Gemeinsam mit anderen fährt sie nach Cizre. Aus gesundheitlichen Gründen muss sie vor dem Ziel umkehren. Sie veröffentlicht eine Kolumne, in der kein Satz von ihr stammt: eine Montage aus Berichten über das, was geschehen ist – und überall in den Kurdengebieten täglich geschieht: Frauen werden vergewaltigt, gefoltert, Männer erschossen, Kinder verbrennen in Kellern, in denen sie Zuflucht suchen vor den Angriffen des türkischen Militärs. Ein Mädchen berichtet, wie man ihr einen Plastikbeutel mit Fleisch und Knochen in die Hand drückt: „Das ist dein Vater.“ … Die Kolumne erscheint in der kurdischen Tageszeitung Özgür Gündem. Aber die Wahrheit nicht gedruckt werden. Keiner soll darüber sprechen, keiner darüber schreiben, niemand davon lesen. Im August 2016 wird Özgür Gündem verboten. Im August 2016 wird Aslı Erdoğan verhaftet.

In jenen fürchterlichen Tagen des türkischen Terrors wurde im September 2015 in Cizre das Mädchen Cemile von türkischen Scharfschützen erschossen. Unter dem permanenten Feuer konnte lange niemand ihre Leiche bergen. Als dies der Familie endlich gelang, musste sie ihre ermordete Tochter in der Tiefkühltruhe aufbewahren. … „In jedem Gedächtnis ist nun eine Tiefkühltruhe, dort bewahren wir die Leichen auf, auch unsere eigene.“ schreibt Aslı Erdoğan. … Aus der Eiseskälte kommt Aslı Erdoğan zu uns. Zugleich kommt sie aus unerträglicher Hitze, aus einem brennenden Haus, voller Rauch, ohne Ausweg: aus der Türkei. Aus einem Land, in dem der Staat Verbrechen anordnet und begeht, aus einem Land der Willkür und der Unterdrückung. Wie es ein Land mit den Menschenrechten hält, kann man gut daran erkennen, wie es mit seinen Frauen umgeht. Ihr Wert wird von der herrschenden AKP nach der Zahl ihrer Kinder bemessen. Jede zweite Frau hat in ihrer Ehe schon massive Gewalt erlebt. Die Zahl der Femizide steigt. All dies im Namen einer reaktionären, antiaufklärerischen Variante von Religion. Klerikalfaschismus, das ist wohl der richtige Name dafür. Schon in der Vergangenheit sind deutsche Regierungen mit klerikalfaschistischen Regimen oft allzu freundlich umgegangen.

Aslı Erdoğan kommt aus der Kälte, sie kommt zugleich aus den großen Wüsten, den brennenden Wäldern, aus denen die Menschen nach Europa fliehen müssen. Sie kommt zu uns von der mörderischen Grenze, die uns von Afrika trennt, aus dem dunklen, violetten Mittelmeer, in dem … „nicht einmal Herkules gegen diese Strömung ankommen könnte“. Jeden Tag ertrinken dort Kinder, Frauen, Männer. Vielleicht auch jetzt, in dieser Stunde. …

Jeden Tag werden Frauen, Kinder, Männer versklavt in den libyschen Lagern, die Europa abschirmen sollen. Jeden Tag werden hungernde Kinder krank, in unerträglicher Kälte, in Dreck und Schmutz, im Flüchtlingslager Moria, auf Lesbos, in der malerischen, griechischen Ägäis. Vielleicht auch jetzt, in dieser Stunde. – Aber es gibt auch Hoffnung: Die griechischen Familien auf Lesbos haben selbst nicht viel, aber es gibt doch immer wieder jemanden, der an den Zaun geht und von seinem Wenigen Milch, Käse, Seife und Windeln bringt, für die Flüchtlingskinder.

Aslı Erdoğan kommt aus dem Gefängnis in Istanbul, in dem viele Frauen willkürlich eingekerkert sind, manche schon länger als zehn Jahre. Und sie haben es doch geschafft, in Teebeuteln und Eierschalen eine kleine Pflanze zu ziehen.

„Wir fühlten alle, wie tief und furchtbar die äußeren Mächte in den Menschen hineingreifen können, bis in sein Innerstes, aber wir fühlten auch, dass es im Innersten etwas gab, was unangreifbar war und verletzbar.“ schrieb Ende der dreißiger, Anfang der vierziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts eine Kollegin von Asli Erdogan, Anna Seghers, in ihrem Roman „Das siebte Kreuz“. – Das Innerste, das unverletzbar ist, verleiht den Menschen Mut. Den Mut zur Flucht aus dem Konzentrationslager und den Mut, dem Flüchtenden zu helfen.

Aslı Erdoğan beschreibt genau und mit großer Sprachkunst,wie tief und furchtbar die äußeren Mächte in den Menschen hineingreifen können. Gerade dadurch zeigt sie uns den unangreifbaren, unverletzbaren Schatz, den wir alle in unserem Inneren tragen. Den Schatz, der uns den Mut gibt, Nein zu sagen zum Unrecht – und … „den Glauben in uns lebendig (zu) halten, dass man die Welt verändern kann, wenigstens die Welt in uns selbst.“ – Dafür, für Ihren großen Mut, für Ihre wunderbare Sprachkunst, ganz einfach für Ihre Menschlichkeit danke ich Ihnen von ganzem Herzen, liebe verehrte Asli Erdogan.

Ich gratuliere den Anstifter_innen zu ihrer Entscheidung, ich gratuliere uns allen dazu, dass wir die große Autorin heute hier begrüßen können – und vor allem gratuliere ich Aslı Erdoğan zum Stuttgarter Friedenspreis.

*) Elisabeth Abendroth, 1947 geboren, Sozialwissenschaftlerin, lebt in Frankfurt am Main, arbeitet seit Jahrzehnten für die Erinnerung an den Holocaust und den antifaschistischen Widerstand und engagiert sich für die Menschenrechte.

Aslı Erdoğan mit dem Stuttgarter FriedensPreis geehrt

Es ist ein Zufall der passt: der 10. Dezember ist der internationale Tag der Menschenrechte. An diesem Sonntag haben die AnStifter die türkische Schriftstellerin Aslı Erdoğan mit dem Stuttgarter FriedensPreis für ihren Mut, über die Wahrheit zu schreiben, geehrt. Im Stuttgarter Theaterhaus nahm ihr Verleger Wolfgang Ferchl den Preis entgegen. Aslı Erdoğan konnte an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen, weil auf dem Weg nach Stuttgart ein Verkehrsunfall sie zur Umkehr zwang. Die Moderation hatte Sidar Carman von der DIDF übernommen.

(Der Stuttgarter Friedenspreis wurde von der Vorsitzenden der AnStifter, Dr. Annette Ohme-Reinicke, an den Verleger von Aslı Erdoğan, Wolfgang Ferchl, übergeben. Im Bild von links: Moderatorin Sidar Carman, Wolfgang Ferchl, Dr. Annette Ohme-Reinicke und Laudatorin Elisabeth Abendroth.)

(Bei der Preisverleihung zeigte das Publikum Plakate mit den Namen von 150 in der Türkei verhafteten Journalistinnen und Journalisten und demonstrierte damit für ihre Freilassung und für Pressefreiheit.)

Während der FriedensGala demonstrierte das Publikum mit dem Zeigen von Namensschildern Solidarität mit all jenen, die in der Türkei noch immer verfolgt werden. Die Laudatorin, Elisabeth Abendroth zitierte Aslı Erdoğan: „An einem Verbrechen nicht Mittäter zu sein, ist mehr als ein Recht oder eine Pflicht, unser eigentlicher Daseinsgrund. Wir Heutigen begehen unser eigentliches Verbrechen dadurch, dass wir weghören und schweigen. Nicht nur zu den Ereignissen von 1915 und 1938, sondern auch zu dem, was heute geschieht, in dieser Stunde…“ – Sätze, die als Hilferuf, vor allem aber als Appell verstanden werden sollten.

Traditionell beendet wurde die FriedensGala von Peter Grohmann mit „Mein letztes Wort“. Seine Lagebeurteilung ist eindeutig, leider sehr unerfreulich: Unsere Freiheit ist in Gefahr; autoritäre Bestrebungen nehmen zu. Deshalb, so Grohmann: „Und jetzt, Leute, Freunde, Bürgerinnen: Wir müssen noch einmal aufstehen. Das ist unsere Erzählung: Die von Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit. Die von Frieden, Solidarität und Gerechtigkeit, davon, dass das eine nicht ohne das andere geht. Das sind die besseren Ideen. Es sind keine Erzählungen von gestern, sondern die von morgen. Auf nach Utopia. Wir dürfen träumen. Es sollen Träume sein von einem anderen Leben, die jeder Mensch nachträumen kann. Aber dann stehen wir auf!“

Text Hermann Zoller, Fotos Joe Röttgers, Michael Seehoff, Hermann Zoller

Letzter Aufruf:

Es ist eine riesige Freude für uns alle, Asli Erdogan am Sonntag unter uns zu sehen! Bitte besorgen Sie sich jetzt Tickets für die FriedensGala am 10.12. 2017 (17 h) im Stuttgarter Theaterhaus. Wenn Sie übers Netz nicht weiterkommen: 0711-4020721-23.

Wie es ein Land (wie die Türkei) mit den Menschenrechten hält, kann man gut daran erkennen, wie es mit seinen Frauen umgeht. Ihr Wert wird von der herrschenden AKP nach der Zahl ihrer Kinder bemessen. Jede zweite Frau hat in ihrer Ehe schon massive Gewalt erlebt. Die Zahl der Femizide steigt. All dies im Namen einer reaktionären, antiaufklärerischen Variante von Religion. Klerikalfaschismus, das ist wohl der richtige Name dafür. Schon in der Vergangenheit sind deutsche Regierungen mit klerikalfaschistischen Regimen oft allzu freundlich umgegangen (Zitat von Elisabeth Abendroth).

Die FriedensGala ist jedes Jahr ein besonderes Fest für uns alle – mit der Gelegenheit, alte Freunde zu treffen, Faden zu schlagen, Infomationen auszutauschen und zu Neuem im Neuen Jahr anzustiften. Und stiften Sie dazu auch Freunde, Bekannte, Kolleginnen an. Wir danken Ihnen allen für Ihre Zuwendung, Ihr Engagement!

Und noch etwas:
Sa, 9. Dez‘ 17, 14 h, Stuttgart, Lautenschlagerstraße
Demo: Für eine Welt in der niemand fliehen muss!

Herzliche Grüße
vom anStiftenden Team aus DenkMacherei

Afghanistan ist sicher –

Afghanistan ist sicher – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

fast so sicher wie Aleppo – aber nicht so sicher wie etwa ein Kirchgang bei Glatteis, bei dem auch der Frömmste auf’s Kreuz fallen kann. In diesen Tagen und rechtzeitig vor dem Fest beginnen die Zwangsabschiebungen an den Hindukusch, und vielleicht bekommt ja jeder Betroffene einen der 30 Artikel aus der Erklärung der Menschenrechte mit nach Hause, um seinen Liebsten eine Freude zu machen? Wer noch gut zu Fuß ist, kann ja damit zum Beispiel auf Werbetour durch Minenfelder gehen und beim IS oder den Taliban Überzeugungsarbeit leisten, damit die die Heckler & Koch wieder abgeben. Denn jeder einzelne Artikel ist ein wirklich überzeugendes Argument gegen religiöse Fundamentalisten und Fanatiker, herausgeschnitten aus den Herzen der Zivilisation. Bereits der Artikel 1 liest sich wie ein Weihnachtsmärchen: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. „Was Sie nicht sagen!“, würde meine Omi Glimbzsch aus Zittau überrascht ausrufen, denn sie weiß ja: Recht haben und Recht bekommen ist Einerlei, vor allem, wenn die Rechten den Ton angeben.
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Interessante Versprechen

Artikel 1. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.


Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14 (Asylrecht)
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29 (Grundpflichten)
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Quelle: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

Mein Belästigungsvorwurf

Politik belästigen – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

Die Männer sind alle Verbrecher, vor allem die Neoliberalen, die es ja als Spezies im Grunde genommen gar nicht gibt. Doch ein Berliner Gassenhauer von 1913 beweist das Gegenteil:
Ihr Herz ist ein finsteres Loch! Das Männchen legt sich eins, zwei, drei // ein Liebchen bei, vielleicht auch zwei. // Trinkt Sekt im Separee. Du trinkst zu Hause Tee.“
Was der gemeine Wähler, die Wählerin den Parteien immer wieder schenkt, ist das grenzenloses Vertrauen in seine (also des Wählers!) Tasse Tee und Fähigkeit, jede Kröte zu schlucken, damit die Auserwählten das Vaterland mit starker Hand beschirmen. Ist der Akt erledigt, muss man erst wieder in vier Jahren ran. Damit das aber nicht zu lästig wird, wollen die wichtigsten Parteien dem Wähler ein weiteres Jahr spenden, damit er mehr Zeit zur Kontrolle hat. Bis dahin steht die Regierung. Martin Schulz sagt ja dieser Tage sehr richtig: „Ich strebe keine Große Koalition an, ich strebe auch keine Minderheitsregierung an. Ich strebe auch keine Neuwahlen an. Ich streb‘ gar nix an.“ Der heilige Martin hat noch mehr gesagt, aber die Schote mit der Gerechtigkeit kennen ja schon alle.

Merke: Das geltende Arbeitsrecht schützt auch Whistleblower wie Schulz nicht einmal vor einer fristlosen Kündigung durch einen mutmaßlichen Verbrecher, sagt Dieter. Er muss es wissen, als Ex am Bundesverwaltungsgericht. Die Politik tut sich sogar wahnsinnig schwer, die Verräter zu schützen. Sie könnte ja über kurz oder lang selbst betroffen sein. Dieter Deiseroth weiß, wie elementar für eine demokratische Gesellschaft das Alarmschlagen ist, und wir wissen es auch. Der weiche Teppich des Vertuschens und (Ver-)Schweigens darf nicht verrutschen, ob es nun um Verfassungsbruch beim KPD-Verbot, die RAF oder staatlich angeheuerte Mordhelfer beim NSU geht. Letztens hat ja die Aufklärungs-Sendung „Die Anstalt“ ganze Arbeit geleistet und auf die neoliberalen Elitezirkel hingewiesen, die es gar nicht gibt. Konkurrierende Medien tut sich halt schwer, neue Fässer aufzumachen, noch dazu, wo es um dieses weltumfassendes Netzwerk von Eliten geht: Das kostet Geld und bringt Ärger statt Umsatz und Absatz. Die meisten Leute würden sich ja auch ärgern, wenn sie wüssten, welchen Einfluss ich als kleine radikale Minderheit habe – und wir alle als Belästiger.

16. Sitzung des NSU UA II am 27. November 2017

Live-Tweets aus dem NSU Untersuchungsausschuss des Landtags Baden-Württemberg ‏von @nsuwatch_bw

Themenkomplex „mögliches Unterstützerumfeld in Baden-Württemberg für den NSU“
Tagesordnung vom 27. November 2017
1. Alexander Dürr – KOR, Hochschule für Polizei, wird zum Mordfall an dem türkischen Blumenhändler Mühittin Levet in Laichingen befragt.
2. Frank Huber – KOR (Hochschule für Polizei), wird zum Aufenthalt und Standort von Polizeifahrzeugen auf der Therienweise vor dem Anschlag befragt
3. Thomas Baaden – KOK (BKA), ist der Hauptsachbearbeiter im Ermittlungsverfahren gegen Jan Botho Werner
4. Edda Schmidt – Person aus der rechten Szene. Mögliche Kontakte zum NSU
5. Christian M. – Person aus der rechten Szene. Mögliche Kontakte zum NSU


Der NSU-UA beginnt mit dem ersten Zeugen Alexander Dürr. Er war stellvertretender Leiter der SOKO Blume zum Mordfall in Laichingen.

Das Opfer in Laichingen war ein 44-jähriger türkischer Blumenhändler. Er wurde im Oktober 2011 erschossen. mehr…

Peter-Weiss-Lesung (2)
Wir AnStifter

Peter-Weiss-Lesung
Wir AnStifter

Wimmelbild „Recht auf Stadt!“

Markus Wendes Wimmelbild „Recht auf Stadt“ ist wieder lieferbar.
Wer sie nicht bewundert, liebt sie wenigstens: Wimmelbilder.
Uns so waren Die AnStifter sofort begeistert, als Marc Amann und Markus Wende zusagten, dass wir künftig das Wimmelbild „Recht auf Stadt“ verschickebn.

Das Wimmelbild „Recht auf Stadt“ widmet sich comic-dokumentarisch Intitativen und Aktionen von Menschen, die aktiv ihr Lebensumfeld „Die Stadt“ mitgestalten und dabei Ansätze verfolgen, entgegen kapitalistischer Verwertungslogik und Profitideologien gemeinschaftliche, nachbarschaftliche und solidarische Erfahrungen und Werte zu schaffen.
Plakat, DIN A1 Hochformat, 594 × 841 mm, gefalzt auf DIN A4
ohne Verlag & ISBN
Zusendung per Post – wir freuen uns über eine milde Gabe.

Polizistenmörder

Mein Freund Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 in einer Polizeistelle in Dessau verbrannt. Er wurde ohne Gerichtsbeschluss festgehalten und mit Händen und Füßen an eine Matratze gefesselt. Fast 13 Jahre sind seit seinem grausamen Tod vergangen. Immer wieder wurde behauptet, Oury habe sich selbst angezündet.

Doch neue Gutachten beweisen nun: Oury Jalloh hat das Feuer in seiner Zelle nicht selbst gelegt! Die ARD-Sendung Monitor hat sich die Ermittlungsakten daraufhin genauer angeschaut. Ohne einen Brandbeschleuniger oder Einwirkung von Außen seien Ourys schwere Verbrennungen nicht zu erklären. Trotzdem will die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen!

Seit Jahren kämpfen ich und viele Freunde, seine Familie und zahlreiche Initiativen für eine Anerkennung der Tat als Folter und Mord. Die Täter müssen verurteilt werden. Es kann nicht sein, dass die beteiligten Polizisten ohne Strafe davon kommen!

Wir fordern die Staatsanwaltschaft Halle, Justizministerin Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt) und den Bundesjustizminister Heiko Maas dazu auf, nun endlich für Gerechtigkeit zu sorgen!

Bitte helfen Sie mir Ihrer Unterschrift zu zeigen, dass wir keine Ruhe geben, bis der Mord an Oury Jalloh endlich aufgeklärt wird. Wir protestieren gegen die Einstellung des Verfahrens! Oury war mein Freund. Ich kann diese Tat nicht vergessen.

Danke: Mouctar Ouldadah Bah auch im Namen von: Mamadou Saliou Diallo (Bruder von Oury)und Boubacar Diallo (Vater von Oury)

Unterstützt von: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V. (ISD)
ENPAD – European Network of People of African Descent
Die AnStifter – Projekte gegen Gewalt + Vergessen
https://www.change.org/p/mein-freund-ouryjalloh-es-war-mord-ermittlungsverfahren-nicht-einstellen

Der Antifaschist Roland Koch

Stellungnahme der AG Geschichte und Erinnerung Frankfurt a.M.-Höchst zur Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille an Roland Koch
Die hessische Landesregierung hat beschlossen hat, die Wilhelm-Leuschner-Medaille am 1. Dezember auch Roland Koch zu verleihen.
Als 1964 diese Auszeichnung gestiftet wurde, sah sich das Land Hessen dem politischen Erbe Wilhelm Leuschners, dem Erbe der Opfer des Widerstandes gegen den Nationalsozialimus verpflichtet. Sie ist für Personen bestimmt, die sich hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft erworben haben. Sie wird „zur Würdigung des Einsatzes für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit verliehen“. Wir möchten daran erinnern, dass Wilhelm Leuschner zu den bekanntesten Persönlichkeiten des deutschen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus gehört. Er war aktiv beteiligt an dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 und wurde im September 1944 hingerichtet.
Der politischen Lebensgeschichte Roland Kochs ist nichts zu entnehmen, das eine solche Ehrung gerechtfertigt erscheinen lässt. Ganz im Gegenteil: sein Name ist unvergessen verbunden mit einer ausländerfeindlichen Unterschriftenaktion im Landtagswahlkampf 1999, die sich gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind, richtete. Er ist verstrickt in die Spendenaffäre der CDU, in der mit „Vermächtnissen verstorbener Juden“ illegale Parteispenden verschleiert werden sollten, versprach damals eine „brutalstmögliche Aufklärung“ und verschwieg seine Beteiligung an der Finanzierung des Wahlkampfs aus „schwarzen Kassen“. Einen Vorfall im Dezember 2007, als ausländische Jugendliche in München einen Rentner angegriffen und verletzt hatten, nutzte er im Wahlkampf schamlos dazu aus, die Abschiebung krimineller Ausländer zu fordern. mehr…

Die Katze lauert stumm und still, wenn sie Mäuse fangen will…

Die Katze lauert stumm und still, wenn sie Mäuse fangen will – Peter Grohmanns "Wettern der Woche"

Heißt die Katze Lindner oder ist die FDP das Mäusle? Gewonnen – beides ist richtig! Natürlich war die tägliche Show am Balkon nur üble Taktik von Christian Lindner – immer rechts neben Merkel. Der Berliner Fenstersturz der Möchtegern-Jamaikaner ist aber vor allem dem Tatort selbst geschuldet – dem Fluidum der baden-württembergischen Landesvertretung und ihrer Schwerkraft. Also aus der Traum und zurück auf den Boden des Grundgesetzes?
mehr…

Als die Leut‘ noch denken konnten …

In Griechenland schütten sie mit Geldern der EU Flüsse zu, um Häuser auf die neue Piste im alten Flussbett zu setzen. So kommt auch der arme Grieche zu Eigentum. Mit Regen rechnet man in diesen trockenen Zeiten ja eh‘ nicht – bis es mal gewittert wie früher, als die Menschen noch denken konnten. Zugegeben, es war mehr als ein Gewitter dieser Tage, es war eher eine Naturkatastrophe, aber selbst gemacht. Mensch, mal ehrlich: Ist das nicht ein treffendes Beispiel für den Zustand der Welt?

Und auf der geht überall, landauf, landab, landunter, das Vertrauen der Menschen verloren: In die Kunst der Ingenieure, die Versprechen der Investoren, die Gelder aus Brüssel, die Genehmigungen durch Parlamente, die Gutachten der Geologen. Alles geht den Bach hinunter. Das wachsende Unvermögen der Parteien und der politischen Institutionen kommt daher gestiefelt mit dem Umvermögen, das demokratische Ideal neu zu definieren. Es gibt ein doppeltes Postulat, mit dem gebrochen werden muss: Mit dem Vorrang der Ökonomie, speziell der ökonomischen Probleme vor allen anderen und dem irren Glauben wider besseres Wissen (FDP und Konsorten), dass es einen grenzenlosen Reichtum an natürlichen Ressourcen gibt. mehr…

In Erinnerung an Justus Pankau

Justus Pankau war Förderer und politischer Unterstützer des Theaterhauses und der AnStifter. Am 16.11.2017 fand ihm zu Ehren ein Fest in der Ludwigsburger Scala statt, das Gerd Jüttner und Hardy Huober ausrichteten. Justus konnte krankheitsbedingt nicht teilnehmen, aber er sandte uns Grüße. In der Nacht vom 17. zum 18.11.2017 ist er gestorben. Ein freundlicher, hilfsbereiter und weltoffener Mensch – wir werden uns immer gern an ihn erinnern. (PG)

Die Trauerfeier für Justus Pankau findet am 8. Dezember um 14 Uhr
auf dem Pragfriedhof Stuttgart statt.
Er war ein Multitalent: Justus Pankau (1923 geboren) und sein Leben hinter der Kamera. Ein Mensch, der die Entwicklung im Fernseh- und Filmbereich mit- gestaltete. Er begann seine Karriere als Kameraassistent im kriegszerstörten Hamburg, arbeitet bei der Neuen Deutschen Wochenschau, dort war er Kameramann und Reporter in Personalunion. 1954 kam er zum Süddeutschen Rundfunk nach Stuttgart und war dabei, „als die Bilder im Fernsehen richtig laufen lernten“. Pankau ist Mitbegründer der inzwischen legendären Stuttgarter Schule (sie nannte Prof. Walter Jens ein „Meisterwerk visueller Rhetorik“ ), bekam für den Spielfilm „Malatesta“ (mit Eddie Constantine) den Bundesfilmpreis in Gold (1970), später u.a. auch den Grimme-Preis für den Dokumentarfilm „Die Borussen kommen“. Für diese Fernsehdokumentation Film durfte er in der Kabine von Borussia Dortmund drehen, die ersten „Nacktbilder“ von Fußballspieler beim Duschen sorgten für Schlagzeilen (1964). Deutscher Kulturfilmpreis dann 1965 für „Wagenrennen“. Es gibt wohl keinen lebenden Kameramann, der gleichzeitig so erfolgreich Dokumentationen wie Spiel-und Fernsehfilme drehte. 2002 erhält ein Film, bei der er für die Kameraführung verantwortlich, war in Locarno den Goldenen Leoparden (Das Verlangen). Der Film war die Abschlussarbeit von Ian Dilthey, einem Absolventen der Filmakademie Baden-Württemberg. mehr…