Generallandesarchiv Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 3, 76133 Karlsruhe
Veranstalter: AG für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein, Forum Justizgeschichte, Gegen Vergessen, für Demokratie e.V., Kugelberg Verlag
Nach dem Machtantritt der NSDAP und ihrer deutschnationalen Bündnispartner trat der Jurist Willi Geiger 1933 der SA bei und wurde Schulungs- und Pressereferent. Seit 1934 gehörte er dem NS-Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt an. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP.
1940 verfasste er eine Dissertationsschrift zum Thema Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933. Darin rechtfertigte er unter anderem die antisemitischen und antilinken Berufsverbote für Journalisten.
1941 bis 1943 war Geiger als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig. Er erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile.
Nach dem Ende des NS-Regimes wurde Geiger im Entnazifizierungsverfahren als „entlastet“ eingestuft. Er wurde Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Bamberg, 1949 Leiter des Verfassungsreferates im Bundesministerium der Justiz und persönlicher Referent des ersten Justizministers Thomas Dehler.
Von 1951 bis 1977 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts und damit zehn Jahre zugleich an BGH und BVG
Dr. Helmut Kramer ist Richter am OLG i.R.
Verschlagwortet mit: Ethik, Geschichte, Nationalsozialismus