Uni Tübingen, Geschister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen
Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg e.V.
Die internationale Zusammenarbeit zur Verfolgung und Aufklärung staatlicher Verbrechen begann mit den Nürnberger Prozessen gegen nationalsozialistische Täter im 20. Jahrhundert. Der anschließende Versuch der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren, die nach Lateinamerika geflüchteten nationalsozialistischen Täter strafrechtlich zu verfolgen, war von erheblichen Misserfolgen begleitet, nicht zuletzt aufgrund eigener systemischer Schwächen. Auch heute ist die juristische Aufarbeitung in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Es werden Verfahren gegen nationalsozialistische Täter geführt, die erst in den letzten Jahren auf Grundlage einer geänderten Auslegung der Gesetze verurteilt werden können. Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt dabei in Ländern, in denen die Verbrechen begangen wurden, aber auch in denen sich Täter niedergelassen haben, wie zum Beispiel in Argentinien und bedarf in diesem Zusammenhang der Rechtshilfe Argentiniens. Auf der anderen Seite nimmt die argentinische Justiz deutsche Rechtshilfe in Anspruch bei den Ermittlungen im Falle deutscher Opfer oder gegen internationale Konzerne.
Wie hat sich die Aufarbeitung staatlicher Verbrechen in Deutschland, Argentinien und Mexiko entwickelt und wo steht sie heute? Was sind Möglichkeiten und Grenzen der internationalen und transnationalen Kooperation bei der Aufklärung und Verfolgung staatlicher Verbrechen? Welche Konsequenzen und Chancen ergeben sich für eine Gesellschaft aus der juristischen Aufarbeitung ihrer autoritären Vergangenheit?
Die veranstaltung findet im Audimax der neuen Aula statt.
Verschlagwortet mit: Demokratie, Geschichte, Kriegsverbrechen