Letzte Woche verglich der Hassprediger Peter Altmaier die Rote Flora mit einer Hassprediger-Moschee. Dort wird nach hundsgemeiner Lesart dafür geworben, Andersgläubigen den Kopf abzuschneiden, mindestens. Wir sehen: Ein halbwegs passender Vergleich im Wahljahr. Und da hilft nur eins: Die Rote Flora und ihre grüne Fauna schließen – Befehl aus Berlin. Neulich wusste ja Altmaier sinnentstellt, dass nach Strich und Faden verurteilt gehöre, wer mit seinen Aktionen Verletzungen oder gar den Tod anderer in Kauf nehme. Der Altmaister traf damit ins Schwarze, denn er kann nur die Bundesregierung und die Abschiebungen halber Kindern ins ungesunde Afghanistan gemeint haben. Oder vielleicht doch die Mischpoke, die beim G20 Gehwegplatten von Hausdächern geworfen hatte? Die Platten waren bei der polizeilichen Präsentation der Waffen in den Nach-Hamburg-Tagen nicht zu sehen, weil nicht auffindbar: Spurlos verschwunden. Übrigens war’s nicht das erste Mal in der Geschichte, dass sich Linke und Rechte, verdeckte Ermittler und Zivilpolizisten, Kriminelle, Hooligans und Partygänger zeitgleich vermummten, um Krieg zu spielen. Alles schließen, alles verbieten. Dann ist Schluss!
Auch Indonesien stimmt dem harten Weg zu: Kurzer Prozess, notfalls alle erschießen, die mit Drogen dealen, sagt der indonesische Saubermann und Präsident Joko Widodo seiner Polizei. Die überlegt, ob sie den Befehl verweigert, könnte dann aber selbst erschossen werden.
Jarosław Kaczyński andererseits schaut seinen Gegnern direkt ins Gesicht. Der Chef der rechtspopulistischen polnischen Regierungspartei beschimpft übers Mikrofon des Parlaments seine politischen Wiedertäufer als Verräterfressen und Kanaillen. Ts, ts, ts, einfach kein Stil! Das Warschauer Parlament hat soeben parlamentarisch und mehrheitlich die Demokratie niedergestimmt: Ab jetzt – soweit alles glatt läuft – entscheidet das Parlament indirekt auch über Richterposten. Bei uns ist das ja ähnlich, aber wir sind da anders gestrickt als der Pole. Bei der sauberen Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative sind auch hiesige Regeln angreifbar: Über die Vorsitzenden der Bundesgerichte entscheiden z.B. Bundesministerien, und die Verfassungsrichter werden nach Artikel 94 Absatz 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes „je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt“.
Gewaltenteilung hin oder her: Ich bin wie meine Omi Glimbzsch in Zittau gegen jede Gewalt.