Weil immer wieder vertrauliche Informationen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gelangen, hat das Amt nun Strafanzeige in drei solchen Fällen erstattet. Zwei Verfahren hat die Generalbundesanwaltschaft an sich genommen. U.a. geht es um die Veröffentlichung des Wirtschaftsplans des BfV durch netzpolitik.org.
Auch an anderer, viel wichtigerer Stelle hat das Amt einen Erfolg zu verzeichnen. Seit gestern ist es legal als V-Person des Inlandsgeheimdienstes Straftaten zu begehen. Mit der Mehrheit von CDU und SPD wurde die Verfassungsschutzreform beschlossen, welche angeblich eine Konsequenz aus dem Versagen der Behörden ist, die NSU-Mordserie aufzuklären. Sarkastisch könnte man sagen: Natürlich ist das konsequent, wenn etwas legalisiert wird, was sowieso schon längst übliche Praxis war. Doch es ist eine falsche und schlechte Reform, die ernsthafte Konsequenzen hat.
Denn noch am Montag wurde der Verfassungsschutzbericht 2014 vorgestellt. Darin steht, dass die Anzahl der fremdenfeindlichen Gewaltaten um 24% innerhalb eines Jahres zugenommen hat. Nach der Logik des Verfassungsschutzes werden nun also mehr V-Personen im Bereich des Rechtsextremismus und -terrorismus angeworben, die jetzt aber legal Straftaten verüben dürfen. Vielleicht bewerben sich jetzt aber auch Rechtsextreme gleich beim Inlandsgeheimdienst, um dann den Hitlergruß zeigen zu dürfen und (unbewohnte) Flüchtlingsheime anzünden zu dürfen.
Zum Beispiel könnte auch jemand auf die Idee kommen einen Ku-Klux-Klan-Ableger zu gründen, um rassistisches Gedankengut zu verbreiten. Das kommt ihnen bekannt vor? Richtig, das gab es schon in Baden-Württemberg Anfang der 2000er Jahre. Achim S. und Thomas „Corelli“ R. waren beide V-Personen des Inlandsgeheimdienstes und haben maßgeblich eine KKK-Gruppe aufgebaut. Bekannt wurde der Fall, weil ein Verfassungsschutzmitarbeiter interne Details an Achim S. verraten hat und weil mindestens zwei Polizisten bei dieser KKK-Gruppe aktiv waren, die weder strafrechtliche noch dienstliche Folgen zu spüren bekommen haben.
Am Montag wird dieser Fall wieder Thema im NSU-Untersuchungsausschuss sein. Als Zeugen sind geladen: ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter; die Ex-Frau von Achim S.; der Polizist und Ex-KKK-Mitglied Timo H. und der amtierende Stuttgarter Bürgermeister Martin Schairer, der für das Disziplinarverfahren gegen ihn verantwortlich war. Die Befragungen starten am Montag, um 9.30 Uhr, im Plenarsaal des Landtags am Schlossplatz. Der nächste Termin des NSU-Untersuchungsausschusses ist am Freitag. Die Tagesordnung wird wahrscheinlich am Montag bekannt gegeben.