Die taz berichtet über den Stand der Ermittlungen in Hamburg. Nach Auskunft der Hamburger Staatsanwaltschaft ist – nach dieser Version – mit einer Entscheidung bis Ende Mai zu rechnen.
Hier ein Auszug aus dem Artikel:
„Anwältin Heinecke bewertete die Karlsruher Entscheidung als einen ‚Durchbruch gegen die Amnestie für überlebende NS-Kriegsverbrecher‘. Doch dem Erfolg seien bisher keine Konsequenzen gefolgt. Im Gegenteil: Der Rechtsanwältin scheint es, als ob die Hamburger Staatsanwaltschaft auf Zeit spiele, indem sie immer neue Gutachten zum Gesundheitszustand Sommers anfordere.
Nach der Entscheidung des OLG muss nun die Staatsanwaltschaft an der Elbe erneut prüfen, ob Anklage erhoben werden kann. Neue Gutachten zum Gesundheitszustand wurden in Auftrag gegeben. ‚Sie bestätigten eine Verhandlungsfähigkeit‘, sagt Heinecke.
Nana Frombach, die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, bestätigt, dass diese selbst zwei weitere Gutachten in Auftrag gegeben habe, da ihr die anderen nicht genügten. Seit kurzem liege auch das letzte Gutachten vor. ‚Das muss jetzt überprüft werden‘, sagt sie. Wann es zu einer Entscheidung komme? Vielleicht in vier Wochen, schätzt Frombach.“
Zum Artikel im vollen Wortlaut
Anmerkung: Der Artikel enthält einen sachlichen Fehler, wenn der Autor schreibt:
„Die Hamburger Staatsanwaltschaft und die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft hatten das deutsche Verfahren gegen Sommer einstellen wollen. … Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe folgte dem nicht.“
Richtig ist: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist erst nach dem Karslruher OLG-Beschluss eingeschaltet worden. Eine Einstellung der Ermittlungen gab es bisher nur durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft.