»Der Asylantrag einer jüdischen Familie aus Nazi-Deutschland hätte vor 1938 gestellt im heutigen Deutschland keine Chance auf Anerkennung«, so Rechtsanwalt Ullrich Hahn, Mitglied der Rechtsberaterkonferenz des Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland. Das Grundrecht »Politisch Verfolgte genießen Asyl« wurde seit 1993 erheblich eingeschränkt und diese Einschränkungen von Behörden und der Verwaltungsjustiz systematisch zu Ungunsten von Asylsuchenden ausgelegt. Die Aussage des in Asylverfahren und der Flüchtlingsberatung erfahrenen Juristen ist ernüchternd und zeigt wie sehr das einstige Grundrecht auf Asyl mittlerweile ausgeweidet wurde.
»Diese Zigeuner sind Tiere, benehmen sich wie Tiere… aus seinem tierischen Schädel dringen meistens unartikulierte Töne, und das einzige, was er bezüglich dieser elenden Welt versteht, das ist die Gewalt…«, drohte nicht etwa Joseph Goebbels, sondern Zsolt Bayer, enger Berater und Freund von Staatspräsident Victor Orban, in der ungarischen Tageszeitung »Magyar Hírlap« (Ungarisches Journal). Ein Rom der vor einem solchen Klima oder Mehrfachdiskriminierungen bis hin zu offenen Pogromen in Ungarn nach Deutschland flieht, kann seit dem »Asylkompromiss« 1993 kein Asyl mehr beantragen. Der Zusatz zum Grundgesetz (Artikel 16a) unterstellt, es könne gar keine berechtigten Fluchtgründe aus Staaten der Europäischen Union geben. Ebenso schränkt die Grundgesetzänderung das Grundrecht auf Asyl für Flüchtlinge aus so genannten »sicheren Herkunftsstaaten« erheblich ein. Diese Regelung wird dank einer großen »Schwarz-Grün-Roten«-Koalition aus Bundestag und Bundesrat seit Herbst 2014 auf Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina angewendet.
Der Kosovo, Montenegro und Albanien sollen nun folgen, warnt die unabhängige Menschenrechtsorganisation »Pro Asyl«. Eine Katastrophe für Roma aus diesen Staaten. Einhellig bescheinigen ihnen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Mehrfachdiskriminierungen. »Keine Verfolgung« urteilen dennoch gleichmütig das Auswärtige Amt, die Entscheider der Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und die überprüfenden Verwaltungsgerichte. Auch bei der Entscheidung über individuelle Asylgründe, der so genannten Einzelfallprüfung, liegen die Anerkennungsquoten für Roma bei unter 1%. Die als »offensichtlich unbegründet« abgelehnten Asylanträge umfassen körperliche Übergriffe mit stationärer Aufnahme in Krankhäusern über Zwangsprostitution bis hin zur Scheinexekution.
Entscheider über Asylverfahren beim Bundesamt und Verwaltungsgerichte begründen ihre Ablehnung der Asylanträge in systematischer Regelmäßigkeit mit angeblichen Widersprüchen in den Aussagen der Geflüchteten oder ihrer Unglaubwürdigkeit. »Zu gut Deutsch«: Der »Zigeuner« lügt. Wenige Ausnahmen einzelner Kammern der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Münster und Stuttgart sehen das Grundrecht auf Asyl durch die Anwendung der »Sicheren Herkunftsstaaten«-Regelung auf die Balkan-Länder im Grundsatz verletzt oder Anerkennen auch die Mehrfachdiskriminierungen als »Verfolgung« im Sinne des Asylrechts.
Diese Juristinnen und Juristen liegen aber nicht im Mainstream politischer Meinungsmache. Zunächst wurde von politisch daran interessierten Kreisen eine Diskussion über »Armutsflüchtlinge« und »Einwanderung in die Sozialsysteme« inszeniert. Armut ist jedoch nicht die Ursache für Flucht, sondern Folge von Mehrfachdiskriminierungen. Wer keinen Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialer Versorgung hat und systematisch ausgegrenzt, diskriminiert und verfolgt wird, ist eben auch bitterarm. Aufbauend auf der Lüge des »Asylbetrugs« durch Roma-Flüchtlinge sind die jüngsten Tendenzen öffentlicher Meinungsbildung nun Flüchtlinge in »gut« und »schlecht« einzuteilen. Gute Syrer und böse Roma.
Durch eine konsequente europäische Abschottungspolitik nimmt Deutschland gemessen an der Gesamtzahl kaum syrische Flüchtlinge auf. Wer nicht im Mittelmeer ersoffen ist und sich irgendwie nach Deutschland durchschlagen konnte oder zu den wenigen Kontingentflüchtlingen aus Syrien gehört, dem soll nun nicht auch noch der Platz in einem deutschen Flüchtlingslager von einem Roma streitig gemacht werden, so die Zynikerinnen und Zyniker von Schwarz bis Grün.
Roma bilden die einzige Opfergruppe des Nationalsozialismus, die heute in vielen Ländern Europas wieder zunehmend Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt sind. Im grün-roten Baden-Württemberg werden sie dennoch wie am Fließband abgeschoben. Zuletzt per Sammelabschiebeflug am 24. März 2015 ab Baden-Airpark, dessen Aufsichtsratsvorsitzender der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann ist. Genau zum Jahrestag, an dem 1944 die Sinti und Roma aus Baden-Württemberg im wenige Kilometer entfernten Offenburger Bahnhof gesammelt und nach Auschwitz deportiert wurden.
Jürgen Weber, April 2015
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