“NS-Verbrechen in Italien: Gericht erlaubt Entschädigungsklagen gegen Deutschland” (SPIEGEL-online 23.10.2014)
Die tagesschau meldet (23.10.2014):
2012 verbot der Internationale Gerichtshof Privatpersonen, vor ausländischen Gerichten Staaten zu verklagen. Das gelte auch für NS-Verbrechen. Diesen Grundsatz wischten Italiens Verfassungsrichter nun vom Tisch.
Das italienische Verfassungsgericht am 22.10.2014 in einer Pressemitteilung (Übersetzung: Eberhard Frasch):
Das Verfassungsgericht hat in seiner heutigen Sitzung erklärt, dass das Prinzip der Immunität von Staaten gegenüber der zivilen Rechtssprechung anderer Staaten, allgemein im internationalen Recht anerkannt, in unserer Rechtsordnung nicht angewandt werden kann, wenn es um als rechtswidrig qualifizierbares und qualifiziertes Verhalten eines Staates geht wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche die unverletzlichen, von der Verfassung garantierten Rechte der Person verletzen.
Und Regelungen, die Klagen wegen “solch äußerst schwerer Rechtsüberschreitungen” verhindern, verstießen demnach gegen zwei Artikel der italienischen Verfassung. Artikel 2 sichere die Unverletzlichkeit des Menschen und Artikel 24 garantiere das Recht, vor Gericht die Wahrung der eigenen Interessen zu erstreiten, berichtet La Repubblica am 22.10.2014.