Es gibt ein richtiges Leben im falschen. Nach diesem Motto hat der Europäische Gerichtshof heute geurteilt und Deutschland aufgefordert, Menschen die in Abschiebehaft sitzen, gesondert von „normalen“ Häftlingen unterzubringen. Wenn es im betreffenden Bundesland keine spezielle Einrichtung gäbe, seien die Flüchtlinge in ein anderes Bundesland zu bringen.
Zur Besserung unserer immer restriktiveren Flüchtlingspolitik trägt das Gericht mit seinem Urteil nicht bei, wohl aber entschärft es die individuelle Lage von Flüchtlingen.
Quelle: Deutschlandradio