Der EuGH hat eine sehr krude Auffassung aus den Niederlanden gekippt und Menschen, die aufgrund ihrer Homosexualität in ihren Herkunftsländern verfolgt werden, ein Recht auf Asyl in der Europäischen Union zugesprochen:
Die Luxemburger Richter stellten nun fest, dass Homosexuelle eine „soziale Gruppe“ im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien.
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Das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl hatte hingegen die Auffassung vertreten, Ausländern sei es zuzumuten, sich „beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität“ in den Herkunftsländern zurückzuhalten.