Carmen Eckhardt, die Urenkelin des im Innenhof des Landgerichts Stuttgart 1943 geköpften Viktor Kunz mailte den aktuellen Stand ihres Filmprojekts rum:
Liebe Freundinnen, Freunde, Unterstützerinnen und Unterstützer,
nach längerer Stille in der Kommunikation, aber doch intensiver Arbeit möchte ich mit Ihnen/Euch Neues teilen und über den Stand des Projektes informieren.
Die Recherchen sind nun fast abgeschlossen: Endlich habe ich die Gestapo-Akten meines Urgroßvaters in Cean in Frankreich finden können – über viele Umwege – konnte sie aber noch nicht einsehen. Sobald es mir möglich ist, werde ich mit der Kamera hinreisen.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, wie mit den Leichen der Exekutierten in der Anatomie in Tübingen umgegangen wurde. Und es war möglich, die Guillotine ausfindig machen, mit der Viktor und etliche tausend andere Menschen enthauptet wurden.
Mein Antrag, das Unrechtsurteil gegen meinen Urgroßvater aufzuheben, lag dem Bundesgerichtshof vor. Zur Erinnerung: der Generalbundesanwalt schrieb mir: … Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 NSUnrUrtBesG sind Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge nach § 1 NSUnrUrtBesG unanfechtbar. Eine Beschwerde sei daher nicht zulässig. Ich hatte trotzdem auf meiner Beschwerde bestanden, bezüglich der Ablehnung meines Antrages auf Urteilsaufhebung des Kammergerichts Berlin.
Jetzt hat der BGH meine Beschwerde zurückgewiesen … Wie es nun weitergeht, weiß ich noch nicht.
Ein Online-Projekt für das Schulfernsehen des WDR soll das Filmprojekt begleiten, das ist im Gespräch.
Diesen Monat habe ich einen Antrag auf Filmförderung bei der Filmstiftung NRW gestellt. Über den Antrag wird im Februar entscheiden.
Im Frühjahr ist es endlich soweit, dann starte ich kompakt mit den Dreharbeiten. Es drängt mich, das “Projekt” zu einem Abschluss zu bringen.Herzliche Grüße
Carmen Eckhardt