Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
Baden-Württemberg e.V.
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 10.11.2012:
Gerechtigkeit für die Opfer von Sant‘ Anna di Stazzema
Wir sind beschämt und empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die in Italien verurteilten SS-Mörder von Sant‘ Anna di Stazzema eingestellt hat.
Es kann und darf nicht sein, dass dieses Verbrechen der Nazis auch heute in der Bundesrepublik Deutschland, 67 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, von der deutschen Justiz nicht verfolgt und aufgearbeitet wird.
Von Anfang an war den Stuttgarter Ermittlungen, die seit nunmehr 10 Jahren geführt wurden, anzumerken, dass der zuständige Staatsanwalt Häußler keine Anklage erheben wollte. Im Gegensatz dazu steht sein Verfolgungswillen, wann immer es um die Wahrnehmung demokratischer Rechte und den Protest gegen bürgerfeindliche Entscheidungen geht, vor allem aber um das Engagement junger Menschen gegen Faschismus und Krieg.
Lange Jahre wurde das Verhalten dieses Staatsanwaltes gedeckt von einer Landesregierung, die von der CDU, der Partei der Kiesingers, Filbingers und Oettingers geführt wurde. Bedrückend und beklemmend ist nun, dass dieses Verhalten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Stuttgart, auch unter der neu gewählten grün-roten Landesregierung geduldet wird.
Die Einstellung der Ermittlungen ist eine skandalöse Verhöhnung des Rechts. Die Täter sind bereits 1995 von einem Italienischen Gericht verurteilt worden, wurden aber als deutsche Staatsbürger nicht ausgeliefert. Was in Italien zur Bestrafung geführt hat, darf in der Bundesrepublik nicht straffrei bleiben.
Wir fordern erneut, dass den Opfern von Sant‘ Anna die Stazzema Gerechtigkeit widerfährt: Die Ermittlungen müssen wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, unverzüglich Anklage gegen die Mörder zu erheben.
Wir werden die entsprechenden Bemühungen der Hinterbliebenen und ihrer Anwälte nach Kräften unterstützen!
Wir fordern von Justizminister Stickelberger und der Landesregierung: – unverzügliche Entbindung des Oberstaatsanwaltes Häußler von seiner Funktion, für die er untragbar geworden ist. – eine klare Weisung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ermittlungen wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer raschen Anklageerhebung.
Unsere Solidarität gehört den Angehörigen der Opfer. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Solidaritätsfahrt der Stuttgarter Anstifter nach Sant‘ Anna vom 7.-9. Dezember.