Pfr. Gunther Leibbrand, Stuttgart. Überarbeitete Rede zur Reise der AnStifter nach Sant’Anna di Stazzema aus Empörung gegen die Einstellung des Verfahrens gegen in Italien rechtskräftig wegen Mordes Verurteilte, die hier in unserem Staat leben und nicht ausgeliefert werden wollen. Parkgebet am 13.12.2012
Liebe Parkgebetsgemeinde, wir alle kennen den mit großem Eifer gegen manche von uns vorgehenden Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler. Nun hat Bernhard Häußler in einer noch skandalöseren Weise von sich reden gemacht, weil er die Ermittlungen gegen in Italien 2005 wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslangen Haftstrafen verurteilte SS-Angehörige mit Bescheid vom 26.9.2012, veröffentlicht am 1.10.12, einstellte. Worum geht es genauer? Es geht um ein Kriegsverbrechen in Italien, verübt am 12. August 1944 von SS-Verbänden in Sant’Anna di Stazzema.
Die „AnStifter“ haben am letzten Samstag, 8.12.12, in Sant’Anna di Stazzema in der Nähe der Stadt Lucca, Region Toscana, Italien, mit 40 Teilnehmern einen Besuch gemacht, um ihrer Empörung über die Einstellungsverfügung Ausdruck zu verleihen. Ich gehörte auch zu der Gruppe. Wir wurden dort vom Bürgermeister empfangen und haben mit Überlebenden des grauenvollen Blutbades sprechen können. Die große italienische Tageszeitung „La Stampa“ machte mit einem halbseitigen Artikel auf unseren Besuch aufmerksam. (ich teile ihn nachher aus.) Diese politische und mediale Aufmerksamkeit in Italien steht in bemerkenswertem Kontrast zum Totschweigen unserer Unternehmung in der hiesigen Presse.
Immerhin berichtete im Oktober die Stuttgarter Zeitung kritisch über die Einstellung des Verfahrens.
1. Wieso unterstütze ich die Kritik an der Einstellungsverfügung?
2. Und wieso ist das ein Thema für unsere Parkgebetsgemeinde?
1. Es geht mir um die Veränderung der hiesigen Rechtspolitik, die aus ganz offensichtlich politischen Gründen ein Verfahren verzögert und die biologische Lösung abwartet. Und damit schwerste Menschenrechtsverbrechen mit ein paar Krokodilstränen bagatellisiert, anstatt die Verantwortung dafür zu übernehmen und den Sachverhalt einer ordentlichen Prüfung durch ein Gericht zuzuführen.
In Sant’Anna di Stazzema sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter dem Oberkommando der Wehrmacht von der Waffen-SS begangen worden. Der Rechtskultur und Rechtspflege in unserem Lande muß es um ein Mindestmaß an herstellbarer, ausgleichender Gerechtigkeit gehen: Das Mindeste wäre ein Prozess auf deutschem Boden – weil die in Italien Verurteilten nicht dorthin ausgeliefert werden wollen! – gegen die Verantwortlichen des juristisch auch von Häußler gar nicht in Abrede gestellten Massakers (= Blutbad) in Sant’Anna di Stazzema. Was Häußler in Abrede stellt, ist, dass es sich bei den im Jahr 2005 in La Spezia, Italien, als Mörder zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilten Personen auch nach deutschem Recht um verurteilbare Mörder handele.
Zwischen 300 und 560 Menschen jeden Alters sind dort am 12. August 1944 gewaltsam und grausamst zu Tode gekommen. Häußler argumentiert zum einen, er könne schon die Taten und deren Grausamkeit nicht individuell nachweisen. Im Übrigen sei eine strafrechtiche Verfolgbarkeit jedes Einheitsangehörigen nur dann möglich, wenn vor dem Aufstieg nach Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944 von dem Befehl zur Partisanenbekämpfung auch die Vernichtung der Zivilbevölkerung umfasst gewesen wäre. Tatsächlich wurden die meisten Kriegsverbrechen der Wehrmacht und der SS unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung verübt. Die 16. SS- Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ ging dabei immer in der gleichen Weise vor und hinterließ eine blutige Spur durch die Toskana. Neben den Opfern von Sant’Anna di Stazzema wurden am 19. August in Valla 107 Zivilpersonen, am 24. und 25. August in Vinca ca. 200 Zivilpersonen, am 16. September in Bergiola Foscalina 72 Zivilpersonen und zwischen dem 29. September und 5. Oktober in Marzabotto über 770 Zivilpersonen von den Angehörigen der Division auf immer die gleiche Weise umgebracht.
Objektiv werden die in Italien als Mörder verurteilten ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS durch diese Einstellungsverfügung geschützt – und zwar selbst der Maschinengewehrführer, der schon vor 2005 gestanden hatte, hunderte von Menschen mit seinen Gewehrsalven umgebracht zu haben.
Es wird also – trotz des nicht bestrittenen ungeheuerlichen Verbrechens – den dabei tätig Gewordenen zugute gehalten, dass die Nachweise für ihre ganz persönliche Beteiligung daran und ihre besonders grausame persönliche Gesinntheit nicht mehr zu führen seien.
Die Sache darf damit aber nicht ihr Bewenden haben, das wäre in höchstem Maße unbefriedigend und würde den Rechtsfrieden nicht wieder herstellen.
Es wird einiger Anstrengung bedürfen dahin zu kommen, dass ein deutsches Gericht über das Massaker in Sant’Anna di Stazzema öffentlich verhandelt, auch die noch lebenden und vernehmbaren Zeugen anhört, auch die Ergebnisse einer aus italienischen wie deutschen Historikern zusammengesetzten Kommission, die seit 1994 zum Massaker vom 12. August 1944 in Sant’Anna di Stazzema arbeitet, würdigt und dann ein Urteil spricht. Umso mehr, als bei den Beschuldigten, die noch leben, „eine Mauer des Schweigens“ auch von Bernhard Häußler wahrgenommen worden ist (S. 6, Mitte).
Ohne die Wiederaufnahme des Verfahrens wird den Opfern bzw. deren Rechtsnachfolgern genauso wie den Überlebenden das Recht verwehrt, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Einen der wenigen Überlebenden habe ich, wenn auch nur kurz, persönlich sprechen und etwas kennenlernen dürfen. Wird ihm der Prozess verweigert, würde er zu allem zugefügten Leid auch heute noch einmal beleidigt und entwürdigt und somit auf eine harte Probe gestellt:
Der damals 10- und heute 78-jährige Enrico Pieri, der wie durch ein Wunder das Blutbad überlebte, sagte uns zum Abschied: „Danke für diese Reise, ich habe euch gern. Ich liebe das Leben. Habe ein Emigrantenleben geführt, meine Tochter hat Deutsch gelernt, ich hätte gerne ein Europa, das stark, wahrhaftig und geeint ist. Alle zusammen. In Frieden. Das ist mein Traum.“ (aus dem Italienischen übersetztes Zitat aus „La Stampa“ vom 10.12.12)
Dieser Mann hat als Nebenkläger die Einstellungsverfügung mit einer Beschwerde angegriffen, um doch zur Anklageerhebung zu kommen. Die „AnStifter“ und auch ich möchten ihn darin unterstützen. Ich möchte auch Sie dafür gewinnen, sich für eine Einstellungsverfügung politisch zu verwenden. Denn es geht um die gemeinsame Zukunft in Europa – und auch um eine Verhinderung von zukünftigen Kriegen und Kriegsverbrechen. Dafür werden viele der bisherigen Rechte der Staaten und ihrer Agenten und Beauftragten auf Straffreiheit, auch bei befohlenen Gewalttaten, zu ändern sein. Die Welt kann nicht stehen bleiben auf dem jetzigen, misslichen Stand.
2. Was hat das mit unserem Engagement gegen Stuttgart 21 zu tun?
Es richtet sich gegen die Beugungen, Missachtungen und Übertretungen von geltenden Gesetzen und Vorschriften – beim irregulären Wasserwerfereinsatz am 30.9.10; – bei verfassungsrechtlichen Vorgaben gegen Mischfinanzierung von Infrastrukturmaßnahmen des Bundes; – beim gesetzlich verbotenen Rückbau bestehender Infrastrukturen mit Steuermitteln.
Es ist der gleiche Staatsanwalt, der – meiner bescheidenen Meinung nach – wie bei Stuttgart21 so auch in Sant’Anna di Stazzema – nicht den großen Zusammenhang des jeweiligen Allgemeinwohls im Blick haben könnte, sondern eher partikuläre und nicht wirklich offengelegte Interessen von Einzelpersonen.
Zugegebenermaßen in großer Übereinstimmung mit vielen einflussreichen, ähnlich Interessierten, die alle eines gemein haben: Es geht ihnen nicht um das Allgemeinwohl, sondern um ihre eigenen, persönlichen Vorteile. Wenn es so wäre, dürften wir das nicht durchgehen lassen, nicht nach all den Katastrophen, die wir – und viel zu viele Menschen an viel zu vielen Orten – zu beklagen haben.
Mit dem Kopf und mit dem Herzen werden wir in aller Ruhe keine Ruhe geben!
Oben bleiben!!!