Zur „Grundentschädigung“ (hervorragende Wortschöpfung – gemeint ist hier die Monatsüberweisung für Landtagsabgeordnete in ihrem Nebenjob) von bescheidenen 5125 € erhalten die Fraktionschefs sowie ihre Vertreter (die halt ein bissle weniger) noch eine weitere kleine „Entschädigung“ dazu: macht zusammen dann wohl bis 14 000 € monatlich für die Chefs. Und an dieser Stelle schauen wir bei den zusätzlichen „Aufwandsentschädigungen“ für dies oder jenes und für den oder nochmals denselben gerne einmal weg. Festzuhalten ist: Diese „Entschädigungen“ sind eindeutig Peanatsausgaben und sie wurden von einem unabhängigen Ausschuss von Arbeitern, Angestellten und Hartz IV-Empfängern so einvernehmlich entschieden. Nein – Irrtum – das haben die Geschädigten selbst für sich entschieden. Also ein reiner Selbstbedienungsladen könnten böse Kritiker behaupten. Weil es irgendwie das Verfassungsgericht so wollte. Seltsames Urteil – so habe ich das eigentlich nicht verstanden. Eigentlich ist dieser Vorgang wie ein böser Spuk aus einer finsteren Bananenrepublik. Aber – mir scheint – das sind wir auch. Aber – zum Glück – sparen wir wenigstens bei den Rentnern. Auch die mit weit weniger als 1000 € monatlich dürften zufrieden sein – auch sie dürfen ihre Grundentschädigung“ (Rente) von z.B. 632,55 € ganz für sich behalten. O.K. – da wären dann die Ausgaben für Miete und Lebensmittel und … Na – lassen wir das mal. Ja – es ist gut, dass wir so sozial umsichtige Politiker in unseren Parlamenten haben, die sowohl ihre eigene Demut mit der Bescheidenheit der Minirentner so gerecht in Einklang bringen können. Letzte Anmerkung zu diesem ausgeglichenen solidarischen Verhalten: Immerhin haben es die Parlamentarier ja auch geschafft, die Ausgaben des Landeshaushaltes nur um 4,5 Mrd. neue Schulden zu erhöhen. Also ist dieses an den Tag gelegte bescheidene „Entschädigung“-Verhalten unserer Parlamentarier als vorbildlich zu bezeichnen. Mit freundlichen Grüßen: Peter Gernbacher