Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.2.2010: Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Mord am Menschenrechtsverteidiger Walter Orlando T. am 13. Dezember 2009, der sich für die Rechte von sexuellen Minderheiten und HIV-Positiven einsetzte und sich offen gegen den Putsch aussprach?Die Antwort der Bundesregierung:
Vom Mord an Walter T. hat die Bundesregierung über die honduranischen Menschenrechtsorganisationen „Movimiento por la Paz Visitatión Padilla“ (Bewegung für den Frieden Visitación Padilla) und CIPRODEH – Centro de Investigación y de Promocion de Derechos Humanos (Zentrum zur Erforschung und Förderung der Menschenrechte) sowie durch Berichte honduranischer Medien Kenntnis er- langt. Von der Ermordung von Catherine C. hat die Bundesregierung über hon- duranische Medien erfahren. Die Frage, ob die Morde einen politischen oder kri- minellen Hintergrund hatten, konnte bisher nicht geklärt werden. Auf Initiative der deutschen Botschaft in Tegucigalpa forderte die Koordinierungsgruppe der wichtigsten Geber in Honduras (G16) in einer Erklärung am 23. Dezember 2009 im Zusammenhang mit den beiden Morden die De-facto-Regierung auf, die Einhaltung der Menschenrechte sowie eine rasche und effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten. Der Text der gesamten, acht Seiten umfassenden Anfrage über die Situation der Menschenrechtslage in Honduras seit dem Putsch vom 28. Juni 2009und deren Beantwortung als PDF