Wenn eine Großbank in eine Schieflage gerät, soll der Staat die systemrelevanten Teile abspalten können – auch gegen den Willen des Geldinstituts. „Die Kosten für die Bewältigung solcher Schieflagen kann grundsätzlich nicht der Staat tragen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. „Hier sind vor allem die Eigentümer gefordert.“