Opfer ungesühnter deutscher Kriegsverbrechen in Polen verzeichnen Erfolge im Kampf um Restitution. Die Klage eines Überlebenden, der bei der Vernichtung seines Dorfes schwerste Verbrennungen davontrug, hat das Oberste polnische Gericht zur Entscheidung angenommen. Während die Bundesrepublik mit dem Argument der „Staatenimunität“ argumentiert, gilt auch in Polen der Rechtsweg als offen seit ein italienisches Gericht Ende 2008 entschied, dass Verbrechen gegen die Menschheit keinem Staatenschutz unterliegen
siehe german-foreign-policy.com.