Wieder einmal wurde ein Fußgänger von der Stadtbahn lebensgefährlich verletzt. Die Ursachenschilderung läuft auch diesmal auf den für den Fußgänger unvorteilhaften Satz hinaus, dass der 33-jährige „offenbar die ausfahrende Stadtbahn übersehen“ hat. Im Sinne der SSB wird mit keinem Wort gefragt, ob nicht möglicherweise die StadtbahnfahrerIn den Fußgänger hätte sehen und vor allem beachten müssen. Tatsache ist, dass die Bahn zum Zeitpunkt des Unfalls mit einer Geschwindigkeit fuhr, die es ihr nicht ermöglichte, rechtzeitig zu bremsen. Bereits im Juni diesen Jahres stellt die Stuttgarter Zeitung bei der Meldung „35-jähriger von Stadtbahn mitgeschleift“ fest: „Er ist das fünfte [Stadtbahn-Todes-]Opfer 2009“.(bkh)
siehe auch Stuttgarter Osten: Fußgänger von Stadtbahn erfasst.