2 Mio Dollar Entschädigung / „EU-Importzulassung ablehnen!“
Das Bezirksgericht von St. Louis hat zwei Landwirten, deren Reisernte durch genmanipulierte Sorten der Bayer CropScience AG verunreinigt worden war, eine Entschädigung von knapp zwei Millionen Dollar zugesprochen. Das Verfahren gilt als Testlauf für bis zu 3000 Klagen geschädigter Reisbauern in den US-Bundesstaaten Missouri, Alabama, Arkansas, Texas und Mississippi.
„Dies ist ein großer Erfolg für alle amerikanischen Landwirte, die durch die Liberty Link-Kontamination geschädigt wurden“, so Johnny Hunter, einer der beiden Kläger. „Ich hoffe sehr, dass die Firma BAYER durch dieses Urteil gezwungen wird, ihre unverantwortlichen Testprogramme einzustellen“, so Hunter weiter. Die Geschworenen hatten die Sicherheitsvorkehrungen der Firma als „nachlässig“ bezeichnet und den Forderungen von Hunter fast vollständig stattgegeben. Adam Levitt, einer der Anwälte der Kläger, rechnet mit Schadenersatz-Zahlungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Dollar. Die nächsten Verfahren finden im Januar statt.
Im Jahr 2006 war gentechnisch veränderter Langkorn-Reis, der gegen das hochgefährliche Herbizid Glufosinat resistent ist („Liberty Link-Reis“), weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl zu diesem Zeitpunkt nirgendwo eine Zulassung für die Sorte vorlag. Rund 30% der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin Reisimporte aus Nordamerika. Laut einer Studie von Greenpeace entstand den betroffenen Landwirten ein Schaden von 1,2 Milliarden Dollar. BAYER und die Louisiana State University hatten einige Jahre zuvor Freilandversuche mit der genmanipulierten Sorte durchgeführt, bei der es wahrscheinlich zu den Auskreuzungen kam. Der genaue Hergang konnte trotz einer mehrjährigen Untersuchung nicht geklärt werden.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts in St. Louis und fordern BAYER auf, alle geschädigten Landwirte umgehend zu entschädigen. Außerdem fordern wir die Europäische Union auf, keine Import-Zulassung für Liberty Link-Reis zu erteilen. Die EU darf sich nicht über die ökologischen und sozialen Risiken von Gen-Reis in den potentiellen Anbauländern hinwegsetzen“. Mimkes fordert zudem die Bundesregierung auf, keine Aufweichung der EU-Regelungen zur Belastung von Lebensmitteln mit gentechnischen Bestandteilen anzustreben. Dies war im Koalitionsvertrag angedeutet worden.
Der BAYER-Konzern hatte bereits im Jahr 2003 bei der EU eine Import-Zulassung für Reis der Sorte Liberty Link 62 beantragt. Der Antrag erhielt bei den Abstimmungen im Ministerrat mehrfach keine Zustimmung, wurde bis heute aber nicht zurückgezogen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat wegen der Risiken von Gen-Reis für Umwelt, Verbraucher und Landwirte mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Der Fall der geschädigten Reisbauern zeigt einmal mehr, dass der Anbau von Gen-Reis unweigerlich zur Kontamination und Verdrängung traditioneller Reis-Sorten führt. Bei einem großflächigen Anbau hätte dies ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge.
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