Der Arbeitsrechtler Professor Doktor Volker Rieble bezeichnete Frau Barbara E. – bekannt als Emmely – in einem im Sommer veröffentlichten Aufsatz als „notorische Lügnerin“. Der wirtschafts- und arbeitgebernahe und möglicherweise unter Realitätsverlust leidende Rieble erkannte in den Aussagen von Frau E. das „Vortäuschen einer Straftat“, das mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Diese Rechtslüsternheit von Rieble ist um so bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass Rieble weder jemals mit Emmely verheiratet gewesen ist, keinen sexuellen Kontakt mit ihr pflegte, noch ihr sonstwie jemals begegnet ist. (bkh)
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Volker Rieble leidet sicher nicht an Realitätsverlust. Verglichen mit den Beschimpfungen, die das LAG Berlin-Brandenburg nach dem „Emmely“-Urteil über sich ergehen lassen musste, war seine Äußerung fast schon diplomatisch. Er hat ja mittlerweile auch genug Kritik dafür eingesteckt. Die Emmely-Urteile kann jeder im Internet nachlesen. Ein Arbeits- und ein Landesarbeitsgericht haben ihr ein problematisches Verhältnis zur Wahrheit im Prozess bescheinigt. Nehmen Sie sich doch einmal Zeit für die Lektüre. Wer sich im Prozess so verhält und sich derart zur Figut des öffentlichen Lebens macht, muss sich eigentlich nicht wundern.