Dass Kinder selbst über ihre Sexuallität bestimmen dürfen findet das Bundesverfassungsgericht wichtiger als das Ansinnen von Eltern, ihre Kinder aus religiösen Gründen von der Vermittlung entsprechender Grundsätze fernzuhalten. Aus Sicht ostwestfälischer Eltern, die eine nun entschiedene Klage beim obersten Gericht eingereicht hatten, beruhe das „teilnahmepflichtige Projekt mit dem Titel ‚Mein Körper gehört mir‘ auf einer absolut einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung“, die Gottes Gebote aufhebe. (siehe auch süddeutsche.de)(bkh)