Das baden-wüttembergische Kommunalwahlgesetz ist eine wahrhaft demokratische Angelegenheit. Es bietet im Gegensatz zu den manipulierten Listen bei den meisten anderen Wahlen den WählerInnen die Möglichkeit, den Parteiführungen einen kräftigen Strich durch ihre Rechnungen zu machen. Erstens kann man beliebig viele Listen „mischen“, also Kandidaten anderer Listen auf „seinen“ Stimmzettel handschriftlich übertragen (panaschieren) und man kann Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben und ihnen damit mehr Chancen auf ein Mandat einräumen. Wichtig: In Stuttgart zB,. hat man 60 Stimmen – vergibt man auch nur eine mehr, ist der Stimmzettel ungültig! Eine exakte Anleitung, wie man’s richtig macht, steht auf den Wahlzetteln, die dieser Tage allen Wahlberechtigten zugestellt werden. Auf diese Weise kann man bereits vor dem Wahltag (7. Juni) überlegen, wen und wie man wählt. Und Sie wissen ja: Wahltag ist Zahltag, meint Peter Grohmann