Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70173 Stuttgart
Veranstalter: Hospitalhof Stuttgart, Elisabeth-Käsemann-Stiftung
Der Kampf gegen das Verschwindenlassen
Ein Kampf für Menschenrechte
Am 21. Dezember 2010 trat der jüngste der zehn großen Menschenrechtsverträge, das »Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen« in Kraft. Dieser Vertrag, dem bis heute 43 Staaten beigetreten sind, ist der vorläufige Schlussstein eines Schutzsystems, mit dem die UNO seit den siebziger Jahren versucht, dieses Verbrechen zu verhüten und zu bekämpfen.
Die Angehörigen der »Verschwundenen« waren es, die als erste darauf aufmerksam machten, dass dieses Verbrechen etwas Besonderes war, das auch neuer Antworten im Völkerrecht verlangte. Besonders aktiv waren an der Formulierung dieses Abkommens gerade die südamerikanischen Staaten beteiligt, unter deren diktatorischen Regimen dieses Verbrechen seinen Ausgang genommen hatte. Es ist ermutigend zu sehen, wie z.B. Argentinien und Uruguay ihre eigene Geschichte reflektieren und heute zu den Vorreitern des Kampfs gegen das »Verschwindenlassens« gehören.
Dr. Rainer Huhle ist seit 2011 einer der zehn internationalen unabhängigen Experten, die den UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen bilden. Er ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Nürnberger Menschenrechtszentrums, das sich mit anderen deutschen Menschenrechtsorganisationen seit 1998 bemühte, die Verantwortlichen in Argentinien für das Verschwindenlassen von Deutschen und Deutschstämmigen in Deutschland vor Gericht zu bringen. Er hat etliche Jahre in Südamerika für zivilgesellschaftliche Organisationen und für die UNO im Menschenrechtsbereich gearbeitet und ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Kooperation mit der Elisabeth-Käsemann-Stiftung
Im Rahmen der Themenreihe: Wenn Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.
REFERENT: Dr. Rainer Huhle, Politikwissenschaftler, Vorstandsmitglied des Nürnberger Menschenrechtszentrums, Mitglied im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen
Kostenbeitrag: 7,00 € / 5,00 €